Kreis Segeberg. Ab 31. März können Privathaushalte die Zuschüsse online beantragen. Bis Ende 2026 werden 75 Millionen Euro bereitgestellt.

Wer sich für mehr Klimaschutz engagieren will, kann wieder Fördergeld vom Land in Anspruch nehmen. Die zweite Antragsphase des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ startet am 31. März 2023. Nachdem die Startphase großen Anklang fand und das Budget schon nach wenigen Tagen erschöpft war, setzt das Land seinen Einsatz für den Klimaschutz nun fort.

Gefördert werden klimaneutrale Wärmeanschlüssen sowie Balkonkraftwerke – kleine PV-Anlagen mit Stecker, die die eigenen vier Wände mit Sonnenstrom versorgen. Privatpersonen können hierfür ab 8 Uhr Förderanträge online einreichen. Dafür stellt das Land bis zu 200 Euro pro Anlage zur Verfügung.

Photovoltaik: Kraftwerk auf dem Balkon – Norden setzt Förderprogramm fort

Das Land fördert außerdem Wärmepumpen mit bis zu 2000 Euro, Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro, Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro und den Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro. Vom Sommer 2023 sollen weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen werden.

„Es beginnt wieder die Zeit für alle Klimaschutz-Mitmacherinnen und –mitmacher in Schleswig-Holstein. Schnell sein lohnt sich. Wir erwarten wieder sehr hohes Interesse an unseren Fördergegenständen, zumal der Koalitionsausschuss der Bundesregierung gerade das Ende für neueingebaute Fossilheizungen ab 2024 beschlossen hat“, sagt Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt. Das Förderprogramm sei eine tolle Möglichkeit, den Umstieg auf klimaneutrales Heizen schon bald anzugehen.

Energiewende: Förderung über mehrere Jahre möglich

Auch wer in diesem Zeitraum leer ausgehen sollte, könne bis 2026 noch vielfach von einer Förderung profitieren. Die hohe Nachfrage zeige, dass das Programm in der Breite der Gesellschaft sehr gut angenommen werde, es sei ein „echter Booster“ für den Klimaschutz zuhause.

Pro Kalenderjahr gibt es vier Antragszeitfenster. Ist für einen Fördergegenstand das Förderbudget erschöpft, kann ein Antrag erst im nächsten Förderzeitraum gestellt werden. Damit will das Land sicherstellen, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.