Norderstedt. Kostenlos kommen die städtischen Entsorger bei Norderstedter Haushalten vorbei. Was bei der Abgabe beachtet werden muss.
In allen Gärten in Norderstedt wurde bis Anfang März geschnippelt, geschnitten, gesägt – und das Grün bereit für den Frühling gemacht. Die Entsorgung des angefallenen Strauchwerks übernimmt zweimal im Jahr das Betriebsamt der Stadt Norderstedt. Alles was zu sperrig für den Kompost oder die Biotonne ist, wird gebührenfrei abgeholt. Ab Mitte März geht es wieder los. Die Termine für die jeweiligen Straßen sind für alle Norderstedter Haushalte im Abfallkalender und in der Abfall-App veröffentlicht.
Alle Norderstedter Bürgerinnen und Bürger können sich natürlich auch persönlich auf den Weg zum Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße 76 machen und dort bis zu zwei Kubikmeter sperriges Strauchgut im Monat kostenfrei abgeben. Wer das Strauchwerk kostenfrei im Privathaushalt abholen lassen will, muss einige Regeln beachten.
Garten: Gerade geschnippelt? Betriebsamt entsorgt den Gartenabfall
Mitgenommen wird ausschließlich gebündeltes Strauchgut. Die Bündel müssen ins Sammelfahrzeug passen, also dürfen sie nicht schwerer als 20 Kilogramm sein und eine Länge von einem Meter und eine Breite von 50 Zentimetern nicht überschreiten. Zum Zusammenbinden des Strauchguts müssen kompostierbare Schnüre, zum Beispiel aus Hanf, Sisal, Jute oder ähnlichem verwendet werden.
Bündel, die mit Draht, Nylonstrümpfen oder Wäscheleinen zusammengebunden sind, werden nicht vom Betriebsamt angenommen oder mitgenommen. Auch Heckenschnitt, Laub, Wurzelballen sowie Blumenstauden gehören nicht zum sperrigen Strauchgut und werden nicht abgeholt.
Bündel nur mit kompostierbaren Schnüren binden
Das Strauchgut muss am Tag der Abholung bis spätestens sechs Uhr morgens für den Abtransport bereitgelegt werden. Es darf frühestens am Vorabend an den Straßenrand gelegt werden. Erfahrungsgemäß liegt in einigen Straßenzügen das Strauchgut bereits wesentlich früher zur Abholung bereit, dies ist jedoch aus gutem Grund verboten: Strauchhaufen, die länger am Straßenrand liegen, werden gerne von Kleintieren als Unterschlupf genutzt. Bei der Verfrachtung des Strauchwerks könnte das tödlich für die Tiere enden.
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Die Bündel müssen gut sichtbar am Rand der befahrbaren Straße vor dem Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Es wird darum gebeten, aus Transportgründen das Strauchgut nicht zu zerkleinern. Kleingeschnittene Sträucher, Grünzeug und ähnliches werden nur kostenpflichtig entgegengenommen. Für die Abgabe wird ein Personalausweis oder ein Ausweis mit Meldebestätigung benötigt.