Henstedt-Ulzburg. In Henstedt-Ulzburg ermahnt die Verwaltung die Grundeigentümer. Diese müssen verschmutzte Wege von Laub und Unrat reinigen.

Solange es trocken ist, lässt sich Herbstlaub in all seinen Farben schön anschauen. Doch im Verlaufe dieses Winters war es in Henstedt-Ulzburg mit der Herrlichkeit zu oft vorbei. Und das zwingt die Gemeindeverwaltung nun zu einem mahnenden Appell: Grundstückseigentümer sind gemäß der geltenden Satzung dazu verpflichtet, die Straßenreinigung an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen. „In letzter Zeit ist es verstärkt zu Überschwemmungen bei anhaltendem Regen gekommen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys“, so Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

Dreimal im Jahr reinigt die Gemeinde zwar die Gullys, das sei häufiger als in anderen Orten üblich. Aber: „Die Reinigung kann nur effektiv sein, wenn die Straßenabläufe nicht sofort durch herumliegendes Laub etc. erneut verstopft werden“, so Schmidt, die von „aktuell teilweise massiver Verschmutzung“ spricht.

Henstedt-Ulzburg: Massive Verschmutzungen – Bürger sollen Pflicht nachkommen

Die Pflicht zur Reinigung erstreckt sich unter anderem auf Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen, die als Kfz-Parkplatz besonders gekennzeichneten Flächen, Rinnsteine, Fahrbahnen sowie auf Mischverkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen. „Nur an wenigen Straßen im Gemeindegebiet, wie zum Beispiel der Hamburger Straße und der Maurepasstraße, sind Rinnsteine und Fahrbahnen von der Reinigungspflicht ausgenommen.“

Eigentümer müssen Laub, Unrat, überschüssigen Streusand und Kiesgeröll entfernen. Auch wildwachsende Kräuter gehören dazu, wenn diese den Straßenverkehr behindern oder die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen einschränken bzw. Beläge beschädigen.

Henstedt-Ulzburg: Straßen- und Wegereinigung mindestens einmal monatlich

Die Reinigung müsse je nach Bedarf stattfinden, mindestens aber einmal monatlich, so die Verwaltung. Und das gelte auch Gewerbebetriebe, Wohnungsgesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer unbebauter Grundstücke.

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, dem droht nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern gegebenenfalls auch Schadenersatzansprüche, wenn es zu einem Unfall kommt.

Die Satzung ist online über die Homepage der Gemeinde verfügbar. Bei Fragen ist Frau Marquis im Rathaus Ansprechpartnerin (04193/963 312, ).