Bad Bramstedt. Die Entscheidung zum neuen Bebauungsplan für das „Auenland Quartier“ wurde vertagt. Die Gründe für die Verzögerung.

Eines der größten Wohnbauprojekte im Norden liegt weiterhin auf Eis: Am kommenden Montag, 16. Januar, sollte Bad Bramstedts Politik im Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das geplante „Auenland Quartier“ südlich der Segeberger Straße entscheiden. Die Fraktionen sollten einen Beschluss über ein neu definiertes, erheblich verkleinertes Gebiet ohne Bebauung von Biotopflächen fassen.

Dazu wird es vorerst allerdings nicht kommen. Eine Klage der Bürgerinitiative (BI) „Unser Auenland“ verzögert die Entscheidung. Schon im vergangenen Sommer sammelte die BI 1600 Unterschriften gegen das damals noch doppelt so große Bauvorhaben. Nach kontroverser politischer Diskussion und einem Bürgerbegehren wurde der ursprüngliche Plan, 700 Wohneinheiten auf einer Fläche von 26 Hektar zu bauen, zurückgenommen. Stattdessen sollte mit einer nur noch 11,3 Hektar großen Fläche eine „abgespeckte“ Version vom Berliner Investor Deutsche Habitat im Auenland umgesetzt werden. Zehn Hektar Biotopfläche nördlich der Segeberger Straße bleiben unberührt.

Bad Bramstedt: Warum das größte Wohnbauprojekt im Norden auf Eis liegt

Doch die anwaltliche Vertretung der Bürgerinitiative hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg wegen der Entscheidung auf Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens eingereicht sowie eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadt Bad Bramstedt beantragt. Danach soll der Stadt untersagt werden, Beschlüsse zu fassen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen. „Die Stadt wurde vom Gericht um Stellungnahme gebeten. Diese wird erarbeitet und fristgerecht abgegeben“, wie die Verwaltung mitteilt.

Um dem Gericht die notwendige Zeit zu geben, im einstweiligen Rechtsschutz eine Entscheidung zu fällen, hat Bürgermeisterin Verena Jeske das Quartier kurzerhand von der Tagesordnung der angesetzten Sitzung streichen lassen. „Es ist das gute Recht der Bürgerinitiative erfolgte Entscheidungen rechtlich prüfen zu lassen“, sagt Jeske. Die Rechtmäßigkeit des Handelns der Kommunalaufsicht ziehe sie allerdings nicht in Zweifel.

„Auenland Quartier“: Bürgermeisterin geht von Entscheidung zu späterem Zeitpunkt aus

Zur Erklärung: Die Kommunalaufsicht hatte im Oktober 2022 das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative – die sich grundsätzlich gegen eine Bebauung der Fläche an der Segeberger Straße ausspricht – gestoppt. Weil der ursprüngliche B-Plan von der Politik zurückgezogen wurde, hat die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für unzulässig, weil nicht mehr notwendig erklärt. Die BI legte daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung ein.

Bürgermeisterin Verena Jeske geht davon aus, dass über das weitere Vorgehen zum „Auenland Quartier“ zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.