Kreis Segeberg. In den vergangenen Jahren gab es gefährliche Masernausbrüche im Kreis Segeberg. Wie die Infektionskrankheit ausgerottet werden soll.

Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes im März 2020 sind dem Kreisgesundheitsamt in Bad Segeberg 729 Personen aus dem Kreis gemeldet worden, die nicht über einen Impfschutz gegen die ansteckende Infektionskrankheit verfügen.

Mit der Meldepflicht will man Infektionen und Masernausbrüche vermeiden und die Krankheit langfristig ausrotten. Der Kreis weist darauf hin, dass die Meldung seit Kurzem digital über ein Onlineformular auf der Internetseite des Kreises möglich ist.

Masern: 2019 gab es Ausbrüche an zwei Segeberger Schulen

Unvergessen sind die Masernausbrüche im Kreis Segeberg: Zuletzt im Frühjahr 2019 an zwei Bad Segeberger Schulen. Damals waren zwei ungeimpfte Geschwisterkinder erkrankt. An der Dahlmannschule, einem Gymnasium, und der Theodor-Storm-Grundschule mussten Hunderte Lehrkräfte und Schüler ihren Impfnachweis erbringen, um überhaupt in die Schule gelassen zu werden.

Zuvor, 2014, war es zu einem mehrmonatigen Masernausbruch mit 20 Infizierten im Kreis gekommen. Schulen und Kitas müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Mitarbeitende oder die betreuten Kinder keine Immunität gegen Masern vorweisen können.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Masernschutzimpfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Masern: Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit Geldstrafe rechnen

Personen, die trotz Aufforderung keinen Nachweis erbringen, dürfen nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut oder beschäftigt werden. Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen und der Nachweispflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen. Das gilt auch für Beschäftigte.