Norderstedt. Fraktion hält Rechtsstreit für „Verschwendung von Steuergeldern“. Wer aus ihrer Sicht als Vermittlerin auftreten sollte.

Der ganze Rechtsstreit, der nun schon seit zwei Jahren im Norderstedter Stadtpark zwischen den Pächtern des Strandhauses und den Stadtwerken Norderstedt tobt, und die damit verbundenen hohen Anwalts- und Gerichtskosten hätten vermieden werden können. Das meinen zumindest die Freien Wähler in Norderstedt, angeführt von Fraktionschef Thomas Thedens.

„Immerhin sprechen wir hier laut eigenen Angaben der Stadtwerke von einer halben Million Euro an Steuergeldern!“, schreiben die Freien Wähler in ihrer Pressemitteilung. Aus ihrer Sicht ist das viel Geld. Sie finden: „Das Heft des Handelns lag bei den Stadtwerken.“ Thedens Fraktion ist der Meinung, dass die Werkleitung die Vertragsverlängerung mit den Pächtern schon vorher hätte stoppen können. Dann wäre es zu dem ganzen Streit gar nicht erst gekommen. „Dies ist aber offenkundig nicht geschehen. Auf unsere Nachfrage, warum dieser Vorgang nicht gestoppt wurde, hat man uns bisher keine Antwort gegeben.“

Stadtpark Norderstedt: Freie Wähler – Strandhaus-Zoff hätte vermieden werden können

In einem öffentlichen Urteil des Landgerichts Kiel könne man in der 42-seitigen Urteilsbegründung sehr deutlich lesen, dass aufseiten der Stadtwerke zu wenig bzw. gar nicht gehandelt worden sei, so der Vorwurf von Thedens. „Wir als Freie Wähler stehen auch für wirtschaftliche Vernunft. Deshalb kann es aus unserer Sicht nicht sein, dass nun der Steuerzahler diese Rechnung begleichen soll!“

Das Strandhaus im Norderstedter Stadtpark ist seit Monaten für die Öffentlichkeit geschlossen.
Das Strandhaus im Norderstedter Stadtpark ist seit Monaten für die Öffentlichkeit geschlossen. © Strandhaus

Laut der Freien Wähler wäre es sinnvoller gewesen, hätten sich die Stadtwerke den Sachverhalt eingestanden, um dann eine außergerichtliche Lösung zu finden. „Das hätte die Steuerzahler vermutlich weniger gekostet“, so die Fraktion. Sie fragt sich: „Haben denn die Anwälte der Stadt Norderstedt nicht darauf hingewiesen, dass die rechtliche Situation ganz offenbar eindeutig ist und die Erfolgsaussichten diese Klage zu gewinnen mehr als gering waren? Oder wurde dieser Hinweis von den Stadtwerken ignoriert?“

Strandhaus ist geschlossen – darunter leider auch Bürgerinnen und Bürger

Es sei unstrittig, dass der Bevollmächtigte der Stadtwerke – Ex-Arriba-Chef Ruud Swaen – seine Kompetenzen überschritten hätte. Swaen hat ohne Wissen seines Arbeitgebers den Vertrag mit den Strandhaus-Betreibern um bis zu 30 weitere Jahre verlängert. Daraufhin musste er das Unternehmen verlassen. „Aber das spielt leider im Außenverhältnis keine Rolle“, so die Freien Wähler. „Der Pächter konnte und musste nicht wissen, welche Befugnisse intern der Bevollmächtige der Stadtwerke hatte.“

Betroffen von dieser Situation seien aber nicht nur die Stadtwerke und der Pächter, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. „Ihnen wird derzeit der Veranstaltungsort im Strandhaus genommen. Deshalb fordern wir Freie Wähler, dass nun von beiden Seiten schnellstmöglich eine Lösung gefunden wird, damit das Strandhaus für die Öffentlichkeit seine Türen wieder aufmachen kann.“

Stadtpark Norderstedt: Oberbürgermeisterin soll im Strandhaus-Streit vermitteln

Die Fraktion schlägt als Vermittlerin Norderstedts Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder vor. „Eine Lösung in dieser Sache müsste doch auch im Interesse der Stadt Norderstedt liegen“, meinen die Freien Wähler.

In einer Pressemitteilung der Stadtwerke hieße es, man hätte mit dem Strandhaus Verluste gemacht. „Das wäre doch noch ein weiterer Grund zum Handeln gewesen und dem Bevollmächtigen die Anweisung zu geben, den Vertrag nicht mehr zu verlängern. Oder die Vertragsbedingungen mit dem Pächter so zu verhandeln und anzupassen, dass beide Seiten davon profitieren“, so Fraktionsvorsitzender Thedens.

Am Ende sehen die Freien Wähler vor allem eine Summe von 500.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten. „Aus Sicht unserer Fraktion eine Verschwendung von Steuergeldern. Für diese Summe hätte man mit Sicherheit das eine oder andere am Gebäude instand setzen können.“