Norderstedt. “Es bestehe dringender Handlungsbedarf“: Massive Belastung durch Starts und Landungen nach 23 Uhr am Flughafen Hamburg.

Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) will, dass die Verspätungsregeln für startende und landende Flugzeuge auf dem Flughafen Hamburg verändert werden. Ziel sei es, die Starts und Landungen nach 23 Uhr zu reduzieren und damit auch die massive Belastung der von Fluglärm geplagten Menschen in der Region.

Die FLSK habe ihre derzeitige Vorsitzende, die Norderstedter Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder, und die Fluglärmschutzbeauftragte der Hansestadt Hamburg, Gudrun Pieroh-Joußen beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien der Hamburger Bürgerschaft zu führen, um Optimierungen der Verspätungsregelung zu erwirken.

Flughafen Hamburg: Fluglärm – neue Verspätungsregel soll für Ruhe sorgen

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, teilte die Kommission mit. Bei ihrer letzten Sitzung wurde mehrheitlich empfohlen, die Nachtflugregelungen am Hamburger Flughafen wie folgt zu ändern: Abflüge benötigen mit Beginn der Nachtflugbeschränkung um 23 Uhr bei Verspätung eine Ausnahmegenehmigung durch die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB).

Landungen benötigen 30 Minuten nach Beginn der Nachtflugbeschränkung eine Ausnahmegenehmigung durch die FLSB. Bis 23.30 Uhr dürfen nachweislich unvermeidbare Passagierflüge, deren geplante Landezeit vor 23 Uhr liegt, noch ohne vorherige Ausnahmegenehmigung landen.

Starts und Landungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung

Die bisherige Regelung sieht so aus, dass die Nachtflugbeschränkung zwar um 23 Uhr beginnt, jedoch nachweislich unvermeidbar verspätete Linien- und Charterflüge noch ohne spezielle Ausnahmegenehmigung bis 24 Uhr starten und landen dürfen, wenn die geplante Start- oder Landezeit vor 23 Uhr liegt.

Am Hamburger Flughafen kommt es aktuell zu einer erheblichen Anzahl an verspäteten Passagierflügen in der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr. Bis zum 23. Juni dieses Jahrs waren bereits 267 Verspätungen nach 23 Uhr aktenkundig, davon 59 Starts und 208 Landungen – ein deutliches Plus gegenüber den Werten des Jahres 2019. Bis Ende des 3. Quartals Ende September wuchs die Zahl der verspäteten Flugbewegungen auf 717 Fälle, am 1. November lag sie bei 791.

Ukraine-Konflikt und Personalnot sorgen für Verspätungen

Die Verspätungsgründe seien, neben massiver Einschränkungen im Luftverkehr durch den Ukraine-Konflikt, vor allem Personalengpässe in verschiedenen Bereichen der am Luftverkehr Beteiligten. Infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei an Flughäfen und bei Fluggesellschaften Personal reduziert worden, welches jetzt neu rekrutiert werden müsse.

Die Fluglärmschutzkommission hat die Aufgabe, die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Sie wirkt an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der DFS nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden.

Flughafen Hamburg: Schon 791 Starts und Landungen nach 23 Uhr in 2022

Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigungen. Der Kommission gehören Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Luftfahrzeughalter, der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Stelle, des Flugplatzunternehmers und der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden an.