Norderstedt. Das Auto muss auf den Prüfstand? Jan Fehrlage, Leiter der TÜV-Station Norderstedt verrät, was man wissen und beachten muss.

Müssen Sie mal wieder zum TÜV und fürchten, dass die Prüfer etwas auszusetzen haben an ihrem liebgewonnenen Gebrauchten? Nun, an der regelmäßigen Hauptuntersuchung auf dem Prüfstand des Technischen Überwachungsvereins kommt man in Deutschland eben nicht vorbei.

Umso wichtiger ist es, sich gut vorzubereiten auf die Untersuchung – denn sie soll ja nicht schon an den Formalitäten scheitern. Jan Fehrlage, Leiter der TÜV-Station am Heinz-Böckler-Ring in Norderstedt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Hauptuntersuchung. So kommen Sie gut gerüstet durch den TÜV.

TÜV-Hauptuntersuchung: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ein Mitarbeiter des TÜV wertet die Daten eines Wagens aus.
Ein Mitarbeiter des TÜV wertet die Daten eines Wagens aus. © TÜV Nord/Eric Shambroom

Wie oft muss ich eigentlich zum TÜV? Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland Pflicht. Alle zwei Jahre müssen Autos und Motorräder sowie Anhänger bis 3,5 Tonnen von Privatpersonen „zum TÜV“, wie es im Volksmund heißt. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen verlängert sich der Turnus von 24 auf 12 Monate ab 72 Monaten nach der Erstzulassung. Wer einen Neuwagen besitzt, hat nach der Erstanmeldung sogar drei Jahre Zeit.

Und was soll die ständige Untersucherei? Mit der HU stellt der Gesetzgeber sicher, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die einwandfrei funktionieren und fachlich geprüft sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Die Abgasuntersuchung (AU) wird mit einer Sonde für den Auspuff abgenommen.
Die Abgasuntersuchung (AU) wird mit einer Sonde für den Auspuff abgenommen. © dpa | Julian Stratenschulte

Was checkt denn der TÜV? Die Prüferinnen und Prüfer führen eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung durch. Erst wenn die mehr als 150 Kontrollpunkte mängelfrei abgehakt sind, gibt es die neue Plakette.

Plakette? Was kann ich auf der ablesen? Geübte Augen erfassen es bereits aus der Ferne, ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht – und zwar an der Farbe der Plakette. Ist diese braun, ist die nächste Hauptuntersuchung noch in diesem Jahr fällig. Wer aktuell eine in der Farbe rosa hat, muss 2023 wieder zur HU. Grün steht für 2024, dann wiederholt sich die Reihenfolge der Farben, die da lautet: orange, blau, gelb, braun, dann wieder rosa und grün. Aber auch die Ziffer in der Mitte des TÜV-Stickers zeigt das Jahr an und ganz oben im Zahlenkreis steht der Monat. Zudem ist der Termin für die nächste HU im Fahrzeugschein eingetragen.

Auf dem Prüfstand des TÜV werden die Achsen, Radaufhängungen und der der Unterboden gecheckt.
Auf dem Prüfstand des TÜV werden die Achsen, Radaufhängungen und der der Unterboden gecheckt. © dpa | Julian Stratenschulte

Auf die Plakette schaue ich nicht ständig: Gibt’s da eine Warnung gegen das Vergessen? Ja! Wer unseren Erinnerungsservice nutzt, wird kostenlos per E-Mail auf den Prüftermin hingewiesen. So verpasst garantiert niemand mehr eine Verabredung mit dem TÜV.

Aber was, wenn doch? Wessen Plakette erst kürzlich abgelaufen ist, braucht sich vor Sanktionen nicht zu fürchten. Trotzdem ist das keine gute Idee, da es nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellt, sondern auch richtig teuer werden kann. Bei einer Kontrolle fordert einen die Polizei zunächst auf, die Prüfung nachzuholen. Ist die HU allerdings um mehr als zwei Monate verstrichen, drohen Bußgelder bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Prüfung teurer, da der Gesetzgeber ab zwei Monaten nach Ablauf der eigentlichen Frist eine erweiterte HU vorschreibt – und die kostet 20 Prozent mehr als die Standard-Version. Dafür verzichten wir dann auf eine Rückdatierung der Plakette.

Krass! Gibts wenigstens ein paar Ausnahmen? Ja: Wer im Ausland bemerkt, dass die Plakette nicht mehr gültig ist, muss die Reise nicht abbrechen. Reisende können bis zur Rückkehr nach Deutschland weiterfahren, da die HU nur hierzulande abgenommen wird. Auch bei Saisonkennzeichen ist kein sofortiges Handeln gefordert, wenn der Zeitpunkt für die Fahrzeugkontrolle außerhalb der Saison liegt: Den Besuch beim TÜV holt man einfach im ersten Betriebsmonat nach. Und wenn die Zulassungsstelle bei einer Anmeldung feststellt, dass die Fristverstrichen ist, wird ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle ausgestellt.

TÜV-Hauptuntersuchung: So klappt es mit der neuen Plakette

An der Farbe der Plakette erkennt man, ob das Fahrzeug noch TÜV hat.
An der Farbe der Plakette erkennt man, ob das Fahrzeug noch TÜV hat. © TÜV Nord

Kann ich einfach vorbeikommen – oder muss ich mich zur Hauptuntersuchung anmelden? Zwar ist eine Anmeldung bei den TÜV Nord-Stationen nicht unbedingt notwendig – aber ohne Termin kann es eine ganze Weile dauern, bis man an die Reihe kommt. Mit einem vorab vereinbarten Termin lässt sich diese Wartezeit umgehen. Den Wunschtermin kann man bei der Prüfstelle der Wahl bequem beim TÜV Nord online buchen, über die Servicetelefonnummer 0800/80 70 600 vereinbaren oder direkt mittels QR-Code.

Immer dieser Papierkram: Was muss ich an Unterlagen dabei haben? Meist reicht der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Bei abgemeldeten Autos, Campern oder Motorrädern ist zusätzlich an den Kfz-Brief zu denken. Und wenn eine Nachuntersuchung ansteht, darf der Bericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung nicht vergessen werden. Falls Änderungen vorgenommen wurden, brauchen wir zudem die Prüfzeugnisse oder Abnahmebestätigungen der Anbauteile, sofern diese nicht in den Papieren eingetragen sind.

Und was kostet mich der ganze Spaß? Für die Hauptuntersuchung: 130 Euro (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen), 167,50 Euro (bis 7,5 Tonnen), 189,50 (bis 12 Tonnen), 205,50 Euro (bis 18 Tonnen). Ein Motorrad kostet 67,90 Euro. Bei Anhängern werden 30,20 Euro fällig (ohne Bremse), 57,35 Euro (bis 3,5 Tonnen) 77,90 (bis 7,5 Tonnen) und 97,20 Euro (bis 12 Tonnen). Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen: 49,90/51,05 Euro (Stufe 1 oder 2, bis 3,5 Tonnen), 48/62,12 Euro (über 3,5 Tonnen), 29,85/34,87 Euro (Motorrad) und 26/27,37 Euro (Anhänger, Mofa, Mokick, Krankenfahrstuhl). Gasautos: 130,90 Euro. Nachuntersuchungen: 14,90/29,80 (Stufe 1 und 2)

TÜV-Station Norderstedt, Hans-Böckler-Ring 10a, Service-Telefon 0800/80 70 600.

  • Haupt- und Abgasuntersuchung: Mo-Fr, 8.00-17.30; Sa, 8.00-13.00 (mit Voranmeldung)
  • Veränderungen am Fahrzeug: Mo-Do, 8.00-16.00 (nur nach Vereinbarung unter 0800/80 70 600)
  • Erst- oder Wiederzulassung, Mo-Do, 8.00-16.00 (nur nach Vereinbarung unter 0800/80 70 600)