Kreis Segeberg. Drei Menschen erlagen letzte Woche Covid-19. Doch Kliniken sind kaum belegt. Welche Corona-Regeln im Land gelten sollen.

Impfung vor Maske vor Test. So fasste Ministerpräsident Daniel Günther die Corona-Strategie der Landesregierung für die kommenden Wochen und Monate zusammen. Zuvor hatte man mit dem Corona-Expertenrat und den Koalitionsfraktionen zum weiteren Umgang mit dem Coronavirus beraten.

„Wir stützen unsere Entscheidungen weiterhin auf wissenschaftliche Erkenntnisse“, sagte Günther. „Unser Ziel ist so viel Normalität wie möglich und so viel Schutz wie nötig. Das schwächere Virus trifft auf eine weitgehend immunisierte Bevölkerung und wir befinden uns in der Übergangsphase zwischen Pandemie und Endemie. Das bedeutet: Impfung vor Maske vor Test.“

Pandemie: Corona-Lage im Kreis Segeberg entspannt – trotz Todesopfer

Die wesentlichen Aspekte des schleswig-holsteinischen Infektionsschutzes seien jetzt die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen – und nicht mehr Verhinderungen von Ansteckungen. Die Eigenverantwortung der Menschen gewinne an Bedeutung. „Verschärfungen sind daher derzeit fachlich nicht zu begründen. Aber wir sind vorbereitet, falls sich die Lage entscheidend verändern sollte“, sagte Günther.

Im Leben der Menschen im Kreis Segeberg spielt die Corona-Pandemie endlich die untergeordnete Rolle, die man in den vergangenen zwei Jahren herbeigesehnt hatte. Das Kreisgesundheitsamt in Bad Segeberg meldete in der vorvergangenen Woche zum ersten Mal nach vielen Wochen keine an oder mit Covid-19 Verstorbenen.

Drei betagte Menschen verstarben in der vergangenen Woche im Kreis Segeberg

In der letzten Woche hat sich das zwar leider wieder verändert – es verstarben zwei Frauen, 72 und 82 Jahre alt, sowie ein 87 Jahre alter Mann. Aber in den Kliniken des Kreises liegen nur noch zehn Personen mit einer Infektion, keine Person davon muss intensivmedizinisch behandelt werden.

Die bisherigen Regeln der bis zum 15. September laufenden Coronaschutz-Verordnung werden nun unverändert verlängert. Darin enthalten sind nur noch wenige verbindliche Vorgaben wie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Nahverkehr, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Kliniken.

Landesregierung stellt sich auf verschiedene Szenarien ein

Ab dem 1. Oktober soll das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes gelten. Dass nun ein Instrumentenkasten für die Länder zur Verfügung steht, begrüßt die Landesregierung. Nach jetzigem Stand plant Schleswig-Holstein keine Veränderungen der jetzigen Rechtslage vorzunehmen, wird dies aber regelmäßig überprüfen.

Schleswig-Holstein erwartet aber, dass der Bund die kurzfristigen Änderungen hinsichtlich der verpflichtenden Testanforderungen an Schulen, Kitas und anderer Gemeinschaftseinrichtungen überarbeitet. Davon ist die Zustimmung des Landes zur Änderung des IfSG Im Bundesrat abhängig.

„Wir stellen uns für Herbst und Winter auf verschiedene Szenarien ein“, betonte die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold. „Automatismen gibt es jedoch nicht. Denn es hat sich bewährt, die Entscheidungen gemeinsam und abhängig von der Situation nach Abstimmung mit Expertinnen und Experten zu treffen.“ Die verlässliche Teilhabe von Kinder und Jugendlichen an den Bildungs- und Betreuungsangeboten seien der Landesregierung besonders wichtig.

Pandemie: „Coronavirus zirkuliert wie das Grippevirus“

„Wir müssen lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert wie beispielsweise auch das Grippevirus“ sagt Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. „In der jetzigen Übergangsphase gilt es grundsätzlich, bestehende Maßnahmen an diejenigen im Umgang mit anderen Infektionskrankheiten anzupassen.“ Die Impfung bleibe dabei das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe.

„Sollte eine neue Virusvariante auftreten, die weitergehende Maßnahmen zum Schutz insbesondere von vulnerablen Personen erforderlich macht, wollen wir uns an dem Grundsatz orientieren: Impfung vor Maske vor Tests!“, sagte von der Decken.