Norderstedt. Über 1000 Parkplätze werden ab 1. September nach 40 Jahren kostenpflichtig. Was Autofahrer jetzt beachten müssen.

Vorbei die Zeiten, in denen Autofahrerinnen und Autofahrer in Norderstedt ihre Fahrzeuge umsonst und gut geschützt in den Tiefgaragen der Stadt Norderstedt abstellen konnten: Nach vielen Jahrzehnten des Gratis-Parkens schaltet die Stadtverwaltung am 1. September die Parkscheinautomaten scharf. Über 1000 Parkplätze in den Tiefgaragen und auf den P+R-Parkplätzen der Stadt werden von einem Tag auf den anderen gebührenpflichtig. Das Abendblatt beantwortet die zehn wichtigsten Fragen rund um das bezahlte Parken in Norderstedt.

Die zehn wichtigsten Fragen zum Bezahl-Parken in Norderstedt

  1. Welche Tiefgaragen und Parkplätze sind betroffen? Die Stadt Norderstedt hat in den städtischen Tiefgaragen unter dem Rathaus, dem Parkplatz der Stadt hinter dem Rathaus an der Straße Alter Heidberg, in der P+R Anlage Norderstedt-Mitte an der Rathausallee sowie an der P+R Anlage Friedrichsgabe an der Quickborner Straße 18 Parkscheinautomaten aufgestellt. Auch die P+R Anlage unter dem Herold-Center in Garstedt soll langfristig kostenpflichtig werden – sie muss allerdings zunächst saniert werden und bleibt so lange ohne Bewirtschaftung. In den Straßen rund um das Herold-Center bleibt es bei der seit Jahren angestammten Regelung von 50 Cent je angefangener halber Stunde. Auf anderen öffentlichen Parkflächen entlang der Straße in stark frequentierten Bereichen wie der Rathausallee oder Teilen der Ulzburger Straße gilt die Parkscheibenregelung: Zwei Stunden kostenloses Parken sind drin, danach kann der Ordnungsdienst ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer stecken.
  2. Was kostet das Parken? Werktags von 8 bis 18 Uhr beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden 2 Euro. Außer einem Tagesticket können an den Automaten auch Wochentickets zum Preis von 10 Euro und Monatstickets zu 40 Euro gezogen werden.
  3. Wie kann ich bezahlen? Auch per App? Kleingeld nimmt die Automat in Norderstedt gerne. Münzen von 10 Cent bis zwei Euro können eingeworfen werden. Das zu viel Eingeworfene spuckt der Automat als Kleingeld wieder aus. Geldscheine nimmt der Automat nicht. Die kontaktlose Bezahlung mit Kreditkarten und Scheckkarten oder mit dem Smartphone ist möglich. Zahlen per Park-App, wie es in vielen Kommunen üblich ist, wird in Norderstedt vorerst nicht angeboten. Aber man denke im Rathaus darüber nach, heißt es.
  4. Gibt es keine Jahreskarten? Nein, eine Jahreskarte, eventuell noch mit einer vergünstigten Gebühr für Dauerparker, wird in Norderstedt nicht angeboten. Zwar gab es zuvor politische Initiativen, die das forderten – aber sie fanden keine Mehrheit. Ziel der Gebührenerhebung sei es ja gerade, die Dauerparker aus den Parkgaragen und von den P+R-Parkplätzen zu vertreiben. Eine rabattierte Jahreskarte wäre da das falsche Signal. Ein Jahr Parken auf städtischem Grund kostet also 480 Euro im Jahr – im Vergleich zu privaten Stellplätzen in Tiefgaragen moderat. Im Vergleich zu der Jahreskarte auf Hamburger P+R-Parkplätzen (100 Euro, Voraussetzung HVV-Zeitkarte) extrem teuer.
  5. Ich habe ein Ticket – habe ich jetzt auch einen Parkplatz sicher? In Norderstedt sollte man vom 1. September an zunächst einen Parkplatz suchen und finden – und dann bezahlen. Denn es gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, parkt zuerst!“. Und: Die Tickets sind standortbezogen und gelten nur dort, wo sie aus dem Automat gezogen wurden – nicht etwa im gesamten Stadtgebiet.
  6. Gibt es reservierte Plätze für Wochen- oder Monatskartenbesitzer? Nein. Jeder muss schauen, wo eine Lücke für ihn frei ist. Die Zahl der Dauertickets ist nicht kontingentiert – ebenso wenig wie jene für Kurzparker.
  7. Ich habe zwei Autos und will Dauerparken – brauche ich jetzt für beide Wagen ein Wochen- oder Monatsticket? Nur, wenn die Autos gleichzeitig in den Garagen oder auf den P+R-Parkplätzen abgestellt sind. Ansonsten sind die Dauertickets übertragbar.
  8. Wird in den Garagen jetzt mehr kontrolliert? Da können die Autofahrerinnen und Autofahrer ganz sicher sein. Das Ordnungsamt wird natürlich im kommenden Jahr ein besonderes Augenmerk auf die neuen gebührenpflichtigen Parkplätze haben. Schließlich soll nach zwölf Monaten evaluiert werden, wie gut oder schlecht das neue „Parkraumbewirtschaftungskonzept“ funktioniert. Die Automaten sind intelligent. Smartparking nennt sich das. Sie registrieren etwa, wie viele Autos in die Garagen einfahren und gleichen das mit den gebuchten Tickets ab. So können Knöllchen-Schreiber zielgerichtet losgeschickt werden, weil man ableiten kann, in welcher Parkgarage potenziell 20 Parksünder stehen könnten.
  9. Will die Stadt mit den Parkgebühren Geld verdienen? Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder versicherte: „Wir wissen nicht, wie viele Autofahrer*innen die fortan gebührenpflichtigen Parkplätze nutzen werden. Ganz sicher ist es nicht das Ziel der Stadt, damit Geld zu verdienen.“ In einer Kalkulation von 2019 ging die Stadt von einem jährlichen Gesamtaufwand von 285.000 Euro aus und Einnahmen von 460.000 Euro aus den Parkgebühren. Ein Gewinn würde also unter dem Strich stehenbleiben – theoretisch. Wie es tatsächlich läuft, wird der Praxisbetrieb zeigen.
  10. Werden die Autofahrerinnen und Autofahrer nun aus den kostenpflichtigen Parkgaragen in die benachbarten Wohnstraße in Norderstedt-Mitte ausweichen? Ein Effekt, der auch bei der Stadt Norderstedt vermutet wird. Doch zu einer Verlagerung des Parkdrucks in die Anwohnerstraßen und im Gegensatz dazu leerstehenden Parkgaragen soll es nicht kommen. Die Stadt werden in den nächsten Wochen die Situation genau beobachten, heißt es aus dem Rathaus.