Norderstedt. Norderstedter sind wütend. Strandhaus und Stadtwerke streiten erneut vor Gericht. Dennoch gibt es kleine Hoffnung auf Einigung.

Die Türen des Strandhauses sind verriegelt. In der Gastronomie am Stadtparksee in Norderstedt haben Gäste schon lange keinen Kaffee oder Kuchen mehr serviert bekommen. Hochzeitsfeiern wurden abgesagt. After-Work-Partys und Lesungen sind Geschichte. Verantwortlich dafür ist ein heftiger Streit zwischen den Betreibern des Strandhauses und den Stadtwerken Norderstedt, denen die Räumlichkeiten gehören. Wobei der Begriff „Streit“ dem kaufmännischen Leiter des Strandhauses zu milde ausgedrückt ist. „Das ist eine Racheaktion“, meint Christoph Clauß.

Beide Parteien haben sich in den vergangenen Monaten etliche Male vor Gericht getroffen. Das aktuelle Ergebnis ist eine geschlossene Gastronomie, die einst ein beliebtes Ausflugsziel im Stadtpark war. Bei den Bürgerinnen und Bürger regt sich zunehmend Unmut über die Situation. Am vergangenen Wochenende hat sich ihr Unverständnis in einer Norderstedter Facebook-Gruppe entladen.

Stadtpark Norderstedt: Strandhaus bleibt geschlossen – Norderstedter wütend

„Der Anblick des geschlossenen Strandhauses macht traurig“, postete ein Nutzer. Und weiter: „Viele andere Besucher waren derselben Meinung und können diesen Zustand nicht nachvollziehen. Wann bekommen wir endlich unser schönes Strandhaus zurück?!“ Der Beitrag hat fast 400 „Likes“ erhalten. Knapp 90 Personen haben ihn kommentiert. Eine andere Facebook-Nutzerin ist der Meinung, dass die Norderstedter nicht die Leidtragenden des Zoffs sein sollten: „Mich interessiert der Streit nicht, und ich will davon auch nichts wissen, sondern eine Lösung sehen.“

Zwei Gäste posieren vor dem Strandhaus mit gesenkten Daumen. Sie können nicht verstehen, dass die Gastronomie im Norderstedter Stadtpark wegen eines Streits mit den Stadtwerken geschlossen ist.
Zwei Gäste posieren vor dem Strandhaus mit gesenkten Daumen. Sie können nicht verstehen, dass die Gastronomie im Norderstedter Stadtpark wegen eines Streits mit den Stadtwerken geschlossen ist. © Dennis Schack | Dennis Schack

Eine Lösung liegt derzeit noch in weiter Ferne. Zuletzt haben sich die Beteiligten Ende Juni vor dem Landgericht Kiel getroffen. Der Hintergrund: Der damalige Arriba-Chef Ruud Swaen hat im Mai 2020 den Pachtvertrag mit den Betreibern des Strandhauses um 20 Jahre plus Option auf weitere zehn Jahre verlängert – ohne Wissen seines Arbeitgebers, den Stadtwerken.

Stadtwerke Norderstedt kündigten den Strandhaus-Betreibern

Daraufhin musste Swaen nach 26 Dienstjahren das Unternehmen verlassen. Die Stadtwerke haben gegenüber den Pächtern zuletzt eine außerordentliche fristlose „Verdachtskündigung“ ausgesprochen. Der Grund: Die Stadtwerke hatten im Januar 2022 die „Formwirksamkeit“ der Vertragsverlängerung beanstandet. Daraufhin präsentierte das Strandhaus erstmals eine weitere, von Swaen unterzeichnete Fassung – ohne die kritisierten Mängel. Die Stadtwerke unterstellen den Pächtern nun, das Dokument gefälscht zu haben.

Die Gerichtsverhandlung wird zurzeit protokolliert. Eine Entscheidung wird im September erwartet. Sollten die Stadtwerke Recht bekommen, wären sie den ungeliebten Mieter los.

Stadtpark-Zoff: Strandhaus-Team legt Stadtwerken Vergleich vor

Laut Christoph Clauß haben die Strandhaus-Betreiber versucht, sich mit den Stadtwerken zu einigen. Sie hätten einen Vergleich vorgelegt, in dem sie anboten, den Pachtvertrag von 30 auf zehn Jahre Laufzeit zu verkürzen sowie den Stadtwerken eine höhere Miete für durchgeführte Veranstaltungen zu bezahlen. „Das war ein großer Schritt von uns. Unser Angebot liegt auf dem Tisch, der Ball liegt nun bei den Stadtwerken“, sagt der kaufmännische Leiter.

Doch das städtische Unternehmen hätte nach Angaben des Strandhauses ein „nicht ernstzunehmendes“ Gegenangebot mit einer verkürzten Vertragslaufzeit von zwei Jahren gemacht. Oliver Weiß, Sprecher der Stadtwerke Norderstedt, wollte dies nicht bestätigen und sich vorerst nicht zu dem Vorgang äußern. „Wir kommentieren keine öffentlichen Wasserstandsmeldungen zu laufenden Verhandlungen und unfertigen Sachverhalten“, sagt Weiß.

Im Strandhaus dürfen keine privaten Veranstaltungen stattfinden

Ein weiterer Streitpunkt: Die Pächter des Strandhauses dürfen keine privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern mehr ausrichten, ohne dass sie von den Stadtwerken geduldet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes hervor. Im März des vergangenen Jahres ist ein Vergleich geschlossen worden, der festhält, dass bestimmte, bereits vereinbarte Feiern – unabhängig vom Streit – durchgeführt werden dürfen. Diese wurden in einer Liste dokumentiert. Sie enthält 75 Veranstaltungen. Damit sollte verhindert werden, dass unschuldige Dritte in die Auseinandersetzung hineingezogen werden.

Allerdings hat das Strandhaus-Team weitere, nicht vereinbarte Veranstaltungen angenommen. Diese dürfen nicht wie geplant stattfinden. Das Verbot zieht harte finanzielle Einbußen nach sich – insbesondere Hochzeitsfeiern stellen die Haupteinnahmequelle der Betreiber dar. „Die Stadtwerke wollen uns ausbluten lassen“, meint Christoph Clauß.

Strandbad: Nur Badegäste dürften gastronomisch versorgt werden

Lediglich die Badegäste des anliegenden Strandbades dürfte das Strandhaus derzeit gastronomisch versorgen. Allerdings hat das Bad am Stadtparksee wegen des Mangels an Rettungsschwimmern derzeit nur sonnabends und sonntags geöffnet. „Das ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Wir können nicht für zwölf Stunden am Wochenende Personal einstellen, um Kaffee und Kuchen zu verkaufen“, sagt Clauß.

Deswegen bleibt das Strandhaus auf nicht absehbare Zeit geschlossen.