Vogelgrippe

Ausbruch in Pinneberg: Geflügelpest bedroht Kreis Segeberg

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Die Geflügelpest bedroht jetzt auch im Kreis Segeberg die Hühner in den Ställen (Symbolbild).

Die Geflügelpest bedroht jetzt auch im Kreis Segeberg die Hühner in den Ställen (Symbolbild).

Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Nachdem in einem Mastbetrieb im Nachbarkreis der Erreger nachgewiesen wurde, wird Kaltenkirchen "Überwachungszone".

Kreis Segeberg.  Der Kreis Segeberg ist von einem Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Pinneberg betroffen. Dort ist in einem Betrieb mit 500 Mastgänsen und weiterem Geflügel die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Geflügelpest im Kreis Pinneberg: 500 Gänse getötet

Ein erheblicher Anteil der Gänse hatte innerhalb kürzester Zeit Krankheitssymptome entwickelt und mehrere Tiere waren verendet. Das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster hatte das aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 am Freitag bei verendeten Gänsen festgestellt. Noch in der Nacht zu Sonnabend hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Ergebnis bestätigt. Sämtliches Geflügel des Betriebs wurde am Wochenende getötet.

Um den Ausbruchsbestand wurden eine Schutzzone (vormals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (vormals Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Die Segeberger Gemeinden Heidmoor, Alveslohe und Ellerau sowie die Stadt Kaltenkirchen liegen in der Überwachungszone. Kaltenkirchen, Alveslohe und Ellerau sind lediglich mit den Gebieten betroffen, die westlich der Bundesautobahn 7 liegen.

Geflügelpest: Vogelbestände "so gut es geht schützen"

„Es ist jetzt besonders wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion mit dem Geflügelpesterreger zu schützen“, sagt der leitende Kreisveterinär Markus Overhoff. „Um den Eintrag des in der Wildvogelpopulation grassierenden Geflügelpesterregers in die Hausgeflügelbestände zu verhindern, kommt der Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit eine entscheidende, große Bedeutung zu.“ Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) unter www.fli.de.

Die Übertragung der Influenza-Viren kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhen, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.

Geflügelpest: Das gilt für Geflügelhalter im Kreis Segeberg

Der Kreis Segeberg hat am Montag eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Überwachungszone und mit Stallpflicht zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Diese Verfügung gilt bis zunächst Montag, 6. Dezember. Sollten Geflügelhaltungen bisher nicht beim Fachdienst Tiergesundheit und -haltung gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen unter 04551/951 93 34.

Bürgerinnen und Bürger im Kreis Segeberg werden gebeten, dem zuständigen örtlichen Ordnungsamt oder dem Veterinäramt des Kreises Segeberg Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen) und Greifvögeln zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse veterinaer@segeberg.de. Für Rückfragen, etwa zum Fundort, ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.

„Die erkrankten oder toten Vögel sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben“, sagt Overhoff. Einzelne tote Vögel anderer Arten (Singvögel und Tauben) müssen nicht gemeldet werden.

( abm )

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