Norderstedt. Es handelt sich um Delikte, die scheinbar immer öfter vor Gericht kommen: Vor dem Norderstedter Amtsgericht müssen sich in den kommenden Tagen gleich zwei Betrüger verantworten, die beide die Hilf- und Arglosigkeit ihrer betagten Opfer ausgenutzt haben.
Am heutigen Donnerstag, 25. März, steht ein 54-Jähriger vor dem Amtsrichter in Norderstedt. Der Angeklagte und sein Opfer sind sich alles andere als fremd. Wie es die Staatsanwaltschaft in der Anklage beschreibt, kennt der Geschädigte den Angeklagten seit dieser zwei Jahre alt war. Das Betrugsopfer arbeitete lange Zeit auf dem Hof der Adoptiveltern des Angeklagten als Landwirt. Als er in Rente gegangen war und schließlich in ein Altenheim umgezogen war, bestand zum Angeklagten offenbar ein Vertrauensverhältnis. Deswegen gab der Geschädigte dem 54-jährigen Angeklagten schließlich auch eine Generalvollmacht über seine Vermögenswerte.
In der Zeit zwischen Juni 2016 und Juli 2017 soll der Angeklagte den Senior dann immer wieder gebeten haben, ihm Geld zu leihen. Schließlich gab dieser nach und willigte ein, dass der Angeklagte vom Sparbuch des Geschädigten Umbuchungen vornehmen dürfe. Laut Staatsanwaltschaft nutzte der Angeklagte das für den Betrug. In der Zeit zwischen dem 12. Juli 2016 und dem 9. Juni 2017 soll er in mehreren Fällen Beträge in Höhe von etwa 48.000 Euro umgebucht und für sich behalten haben.
Eine 60-jährige Pflegekraft der Seniorenhilfe Kaltenkirchen steht am Mittwoch, 31. März, vor Gericht. Ihre Aufgabe war es laut Staatsanwaltschaft, sich um eine 82-Jährige in deren Wohnung zu kümmern. Die Pflegekraft zog dafür bei der alten Dame ein. Und nutzte diese Vertrauensposition aus. Im Tatzeitraum zwischen dem 6. Mai und dem 9. Juli 2019 soll die Angeklagte irgendwann aus dem Portemonnaie der Geschädigten die Geldkarte genommen haben, ohne Zustimmung der Seniorin. Mit der Karte soll sich die 60-jährige Pflegekraft dann großzügig vom Vermögen der Seniorin auf dem Bankkonto bedient haben: Laut Staatsanwaltschaft verschwanden über 25.000 Euro vom Konto der Geschädigten. Das Geld soll die Angeklagte für ihre Ausgaben verwendet haben.
Der Prozess gegen den 54-Jährigen beginnt am Donnerstag, 25. März, um 9 Uhr, im Saal F des Amtsgerichtes. Der Prozess gegen die 60-Jährige beginnt am Mittwoch, 31. März, um 9.30 Uhr, im Saal F des Amtsgerichtes.
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