Die Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein gelten nicht für Säugline und Kleinkinder, die auf Betreuung angewiesen sind.

Kiel. Seit diesem Montag gilt in Schleswig-Holstein eine verschärfte Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Ein zentraler Punkt sind die Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen sich Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. „Minderjährige gelten als Haushaltsangehörige ihrer Erziehungs- und Umgangsberechtigten“, heißt es in der Verordnung. Und: „...soweit dies zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen erforderlich ist“, dürften Personen eines Haushaltes von Mitgliedern eines weiteren Haushaltes besucht werden.

Doch darf eine Mutter dann ihren Säugling zu den Großeltern mitbringen? Diese Frage ist an die Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann (CDU, Nahe) herangetragen worden. „Ja, das darf sie“, sagt die Sozialpolitikerin, die hierfür noch einmal Rücksprache mit der Landesregierung gehalten hatte. „Das ist mit dem Passus zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren abgebildet.“

Auch Niedersachsen hatte diese Ausnahme bereits am Wochenende bestätigt, dort betrifft dies Kinder bis drei Jahre. Auch dort lautet die Begründung: Kleinkinder müssen ununterbrochen betreut werden.