Laut Arbeiterwohlfahrt sind Servicewohnungen für Senioren bisher in den Planungen für mobile Impfungen nicht berücksichtigt worden.

Kreis Segeberg. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Schleswig-Holstein fordert, dass die mobilen Corona-Impfteams auch die Servicewohnhäuser für pflegebedürftige Menschen anfahren. „Die Regelung des Landes zu den mobilen Impfteams berücksichtigt nur die stationären Pflegeeinrichtungen und nicht die über 80-Jährigen, die beispielsweise in einem Servicehaus in einer eignen Wohnung mit ambulanter Pflege leben. Die Mieter müssen sich hier selbst um einen Impftermin kümmern, obwohl sie oftmals direkt neben einer stationären Einrichtung wohnen und teils schwer pflegebedürftig sind. Hier muss dringend eine Unterstützung für die Betroffenen her“, sagte der Awo-Vorstandsvorsitzende Michael Selck. An diese Gruppe sei nicht gedacht worden. „Auch die über 80-jährigen und älteren Menschen, die in alternativen oder ambulanten Wohnpflegeformen leben, haben ein Anrecht darauf geimpft zu werden. Hier muss dringend nachgebessert werden. Für einen wirklichen Schutz der Hochrisikogruppe ist ein unkompliziertes Impfverfahren unerlässlich.“

An über 30 Standorten im Land betreibt die Awo Servicekonzepte, wo die Bewohner selbstbestimmt leben und zusätzlich je nach Bedarf und Gesundheitszustand eine ambulante Pflege angeboten wird. Teilweise, so die Awo, leben in den Wohnungen schwer pflegebedürftige Menschen, denen der Gang zu einem Impfzentrum nicht zugemutet werden könne.

Im Landtag hatte die SPD das Thema ebenso aufgegriffen und in einem Antrag gefordert, das Einsatzfeld der mobilen Impfteams auf Bewohner von Seniorenwohnungen zu erweitern. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) sagte daraufhin, dass genau so etwas geplant sei. Bald werde man Menschen über 80 im ambulanten Wohnen mobile Impfungen anbieten. Allerdings verwies Garg darauf, dass die Impfungen die „größte logistische Herausforderungen seit vielen Jahrzehnten“ seien. Seine Hoffnung setzt er auf eine baldige Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca. „Dieser ist von den Lager- und Transporteigenschaften ein völlig anderer als jene von Biontech und Moderna.“ Theoretisch könnte etwa der Biontech-Impfstoff aufbereitet werden, um eine Person zu immunisieren, die zuhause lebt – dann wäre das Serum aber nicht mehr transportfähig. „Man müsste für eine Impfung fünf der sechs Dosen verwerfen“, so der Minister.