Trotz teilweise winterlicher Bedingungen auf den Straßen, kam es zu keinerlei Unfällen - weil viele umsichtig fuhren.

Kreis Segeberg. Weiße (Nach)-Weihnacht: Am Dienstagmorgen, 29. Dezember, lag im Kreis Segeberg auf manchen Straßen tatsächlich Schnee, andere waren eisglatt. Die Polizeidirektion Segeberg, zuständig für die Kreise Segeberg und Pinneberg, hatte sich schon auf das übliche Unfallgeschehen eingerichtet. Denn bei derartigen Witterungsverhältnissen im Berufsverkehr sind Unfälle im Norden eigentlich programmiert.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Es blieb völlig ruhig auf den Straßen. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer habe seine Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst, teilt die Polizei mit. Witterungsbedingte Verkehrsunfälle seien nicht zu verzeichnen gewesen. Dickes Lob für die Autofahrer im Kreis Segeberg und ihre umsichtige Fahrweise von der Polizei.

Doch angesichts erster Schneefälle im Kreis weist die Polizei abermals auf Standards hin, die im Winter eigentlich jedem Autofahrer geläufig sein müssten. "Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit ist die Beleuchtung am Fahrzeug besonders wichtig", teilt die Polizei mit. Also sollte man überprüfen, ob Fern- und Abblendlicht, die Schluss- und Bremslichter, der Rückfahrscheinwerfer, die Blinker und die Nebelschlussleuchte auch wirklich einwandfrei funktionieren.

Es kann auch nicht schaden, sich über den Zustand der Bremsbeläge und die Assistenzsysteme wie ABS und ESC Gedanken zu machen. Denn auf glatten Straßen sind sie von lebensrettender Wichtigkeit. Die Polizei legt allen Autofahrern nahe, sich für Winterreifen am Wagen zu entscheiden. "Auch wenn in Schleswig-Holstein selten Wintereinbrüche mit Schnee zu verzeichnen sind - allein die allgemein niedrigeren Temperaturen erfordern eine
im Vergleich zu Sommerreifen andere Gummimischung, damit der Kontakt zwischen
Fahrzeug und Straßendecke optimal hergestellt ist", teilt die Polizeidirektion mit.

Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.

Fakt ist: Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 Millimetern. Wer Winterreifen aufzieht, ist auf der ganz sicheren Seite.