Für Unternehmen und Freiberufler werden 300.000 Euro bereitgestellt. Das Geld ist für juristische und steuerliche Beratung bestimmt.

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg stellt 300.000 Euro zur Verfügung, um Unternehmen und Freiberuflern bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen. Auf Antrag der SPD soll das bereitgestellte Geld zur juristischen und steuerlichen Beratung dienen, wenn es durch Pandemie und Lockdown zu Einnahmeausfällen gekommen ist. Die SPD will mit ihrem Vorstoß, der von den Kreispolitikern fast einstimmig gebilligt wurde, eine Versorgungslücke schließen: Zwar habe die Bundesregierung mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmungsberatung“ eine Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten geschaffen, das Programm fördere jedoch nur die Unternehmensberatung und keine juristische und steuerliche Beratung, heißt es im Antrag der SPD.

„Seitens der Unternehmen, der Zielgruppe im Kreis Segeberg, besteht allerdings eher dringender Bedarf zur Förderung juristischer und steuerlicher Beratung.“ Diese Lücke soll ein eigenes Förderprogramm des Kreises Segeberg für die Unternehmen im Kreis schließen. Die AfD stimmte im Kreistag dagegen, alle anderen Fraktionen schlossen sich dem SPD-Antrag an. Jetzt sollen von der Kreisverwaltung Richtlinien für eine „schnelle und unbürokratische“ Hilfe ausgearbeitet werden. Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg fungiert als Prüfinstanz bei der Vergabe.