Im Gegensatz zu Hamburg ist in Schleswig-Holstein das Böllern nicht grundsätzlich verboten. Restbestände dürfen gezündet werden.

Norderstedt. Keine Raketen, Böller oder Batterien: In Hamburg ist es in diesem Jahr verboten, in der Silvesternacht Feuerwerk in den Himmel zu schießen. Weder auf der Straße noch auf privatem Grund, also auch nicht im Garten oder auf Terrassen, dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Diese Maßnahmen sollen eine zusätzliche Belastung von Kliniken durch Opfer von Böllerunfällen sowie Ansammlungen von Menschen verhindern. Wer auf das Knallen dennoch nicht verzichten möchte, könnte – rein theoretisch – aber einfach die Landesgrenze ins benachbarte Schleswig-Holstein überqueren, quasi einen Spaziergang von Langenhorn nach Norderstedt unternehmen: Denn hier dürfen Restbestände aus den Vorjahren gezündet werden.

Aus Sicht der Polizeidirektion Bad Segeberg, die für die Stadt Norderstedt zuständig ist, sind keine verstärkten Kontrollen an der Landesgrenze zu Hamburg erforderlich. „Nach unserer Erfahrung nehmen die Bürgerinnen und Bürger die veröffentlichten Verhaltensregeln zur Vermeidung und Ausbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus ernst und halten sie ein“, sagt Sprecher Lars Brockmann. Schon das Einsatzaufkommen über die Weihnachtsfeiertage sei sehr ruhig gewesen. Verstöße habe es nur in Einzelfällen gegeben. Zwar wird die Landespolizei Schleswig-Holstein wie zu jedem Jahreswechsel ihre Präsenz deutlich erhöhen. Allerdings ist nicht die Rede von einem „Großaufgebot“, wie es in Hamburg in der Silvesternacht eingesetzt werden soll.

Schilder weisen in der Stadt auf Verbotszonen hin

In Schleswig-Holstein gilt kein generelles Feuerwerksverbot, stattdessen ist es jeder Kommune selbst überlassen, Bereiche einzurichten, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. „Die Kommunen wissen am besten, auf welchen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist“, sagt Dirk Hundertmark, Pressesprecher des Innenministeriums. Die Stadt Norderstedt hat beispielsweise 36 sogenannte „Feuerwerksverbotszonen“ ausgewiesen. Etliche Plakate, die an Laternenmasten hängen, weisen auf diese Bereiche hin. Jedoch ist nicht die Eindämmung der Pandemie der Grund für die Verbotszonen, sondern Reetdachhäuser, in deren Nähe das Böllern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Sie sind zuhauf im gesamten Stadtgebiet und in ganz Schleswig-Holstein verteilt.

Die Feuerwehrleute in Norderstedt befinden sich anders als die Jahre zuvor nicht in Bereitschaft auf der Wache, sondern werden bei Bränden zu Hause per Meldeempfänger alarmiert. „Wir wollen das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten“, erklärt Fabian Wachtel. Durch das bundesweit geltende Verkaufsverbot von Feuerwerk geht der Stadtwehrführer davon aus, dass es kein erhöhtes Einsatzaufkommen an Silvester geben wird.

Wie auch in Hamburg sind in Schleswig-Holstein keine größeren Silvesterpartys erlaubt. Es gilt: Höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Sollte die Polizei Hinweise auf Verstöße erhalten, „kann auch das Betreten von Wohnungen die notwendige und angemessene Folge sein“, sagt Polizeisprecher Lars Brockmann.