Unser föderalistisches System produziert eine bunte Palette an uneinheitlichen Bestimmungen. Das treibt in der Corona-Zeit mitunter kuriose Blüten.

Unvergessen, wie vor wenigen Monaten plötzlich Hamburger Spaziergänger auf ihrer obligaten Freizeitrunde am Betreten schleswig-holsteinischer Wälder gehindert wurden.

Jetzt scheint alles sogar noch kleinteiliger zu werden. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein (ebenso wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz, sei hier gerechtigkeitshalber zugefügt) hat für Einreisende aus Landkreisen mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 50 Fällen auf 100.000 Einwohner eine 14-tägige Quarantänepflicht verhängt. Das gilt derzeit zum Beispiel für den bayrischen Landkreis Rhön-Grabfeld, aber auch für die Berliner Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg; Schöneberg-Tempelhof und Neukölln. Tja, liebe Neuköllner (und Leidensgenossen): 14 Tage Quarantäne, dann sind die Herbstferien vorbei. Hoffentlich hattet ihr an der Nordseeküste wenigstens ein Zimmer mit Meerblick gebucht, ansonsten wärt ihr besser gleich in Neukölln geblieben.