Norderstedt. Für Raser, die wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Kasse gebeten werden, hat ein Bußgeld einen pädagogischen Lerneffekt. Nach einer Studie der Münchner Uni drosseln die verurteilten Raser länger als zwei Jahre ihre Geschwindigkeit.
Zu diesen „geläuterten“ Fahrern zählte der 35-Jährige allerdings nicht, der sich im Amtsgericht Norderstedt verantworten musste. Der mehrfach einschlägig verurteilte Verkehrssünder kassierte zwar eine saftige Geldstrafe, blieb aber vom Fahrverbot verschont und durfte auch den Führerschein behalten.
Während laufenden Fahrverbots erneut erwischt
Der Angeklagte war in Hamburg mal wieder zu schnell unterwegs gewesen, bekam ein Bußgeld aufgebrummt und musste den Führerschein für vier Wochen abgegeben. Ohne den Ausweis hatte sich der Mann im Februar 2019 in den Wagen gesetzt und war auf der Poppenbütteler Straße in Norderstedt in eine Radarfalle gerast. „Mein Mandant räumt alles ein“, erklärte sein Verteidiger.
Der Angeklagte gab an, spätabends eine Freundin abgeholt zu haben. Er sei damals ohne Nachzudenken eingestiegen, so seine Aussage. Diese Gedankenlosigkeit ließ sein Verkehrszentralregister anwachsen. Gleich neun Einträge zitierte die Amtsrichterin Christine Schmidt.
Neun Fahrverbote innerhalb von nur zwei Jahren
Zwischen 2017 bis 2019 seien neun Urteile mit Geldstrafen und jeweils mehrwöchigen Fahrverboten aktenkundig. Teilweise sei er 40 km/h über der Höchstgeschwindigkeit gefahren, staunte die Richterin. Sie ließ nicht unerwähnt, dass notorischen Rasern nicht nur der Führerschein abgenommen sondern auch das Auto stillgelegt wird.
Verlegen knetete der 35-Jährige seine Hände und beteuerte mit belegter Stimme: „Mir tut alles sehr leid. Ich mache es nie wieder“.
Die Richterin nahm dem Ehemann und zweifachen Vater das Versprechen ab und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe über 6000 Euro. Als Zollbeamter müsse er täglich in den Hamburger Hafen und sei deshalb auf den Führerschein dringend angewiesen, begründete sie ihre Entscheidung.
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