Neumünster/Bad Bramstedt. Schuld an fahrlässiger Tötung durch Unterlassen nicht nachweisbar – Richter bemängelt „gravierende Ermittlungsfehler“.
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Neumünster/Bad Bramstedt. Schuld an fahrlässiger Tötung durch Unterlassen nicht nachweisbar – Richter bemängelt „gravierende Ermittlungsfehler“.
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