Norderstedt

Neuen Freund der Ex-Frau mit Pfefferspray verletzt – Urteil

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Eine Statute der Justitia (Symbolbild).

Eine Statute der Justitia (Symbolbild).

Foto: Michael Rauhe

Gefährliche Körperverletzung – Richterin verurteilt 53-jährigen Norderstedter zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Fotos belegten die Tat.

Norderstedt.  Wer einen Menschen mit Pfefferspray attackiert, erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Einzig Notwehr rechtfertigt den Einsatz der Spraydose. Notwehr war es aber nicht, was einen 53 Jahre alten Angeklagten vor das Amtsgericht in Norderstedt brachte. Er war angeklagt, weil er den neuen Freund seiner Ex-Frau mit Pfefferspray attackiert hatte.

Der Angeklagte gehört zu den Männern, die eine Ehescheidung nicht akzeptieren können. Deshalb lauerte der Norderstedter seit eineinhalb Jahren seiner Ex-Ehefrau vor deren Wohnung auf oder verfolgte sie mit dem Auto während ihrer Fahrt zum Arbeitsplatz. Bei einer dieser Touren entdeckte der Angeklagte in ihrem Wagen einen Mann auf dem Beifahrersitz. Er fuhr bis zum Rantzauer Forst hinterher. Als das Auto hielt, stellte der Angeklagte seinen Wagen hinter das Auto seiner Ex-Frau.

„Er zielte voll auf meine Augen. Ich war total blind“

Kurz darauf standen sich beide Männer auf Armlänge gegenüber. Es folgte ein heftiger Wortwechsel, in dem der Freund den Angeklagten aufforderte, seiner Ex-Frau nicht mehr nachzustellen und sie endlich in Ruhe zu lassen. Daraufhin hielt der Angeklagte nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen seinem offensichtlichen Nachfolger das Pfefferspray direkt ins Gesicht und drückte ab.

„Er zielte voll auf die Augen. Ich war total blind“, erinnerte sich der Angegriffene im Zeugenstand. „Es hat“, schilderte der 48-jährige Monteur den Schreckensmoment, „wie Hölle gebrannt“. Bei dem folgenden kurzen Kampf habe er Faustschläge ins Gesicht kassiert und noch eine Ladung Pfefferspray abbekommen. Seine Freundin, die das gesamte Geschehen mit dem Handy fotografiert hatte, legte der Amtsrichterin Christine Schmidt ihre Aufnahmen vor. Die 44-jährige Zeugin bestätigte den Tatablauf, den ihr Freund geschildert hatte.

Staatsanwaltschaft glaubte dem Beschuldigten kein Wort

Erwartungsgemäß wich die Darstellung des Angeklagten von der Tat im vorigen Mai erheblich ab. Danach sei er vom Freund mit Pfefferspray attackiert worden, er habe mit seiner Dose nur reagieren können. Außerdem, so der selbstständige Landschaftsgärtner, habe ihm der Zeuge mehrere Ohrfeigen verpasst.

Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Beschuldigten kein Wort und sah den Anklagevorwurf als erwiesen an. Die Amtsrichterin folgte dieser Meinung und blieb im Urteil nur unwesentlich unter dem geforderten Strafmaß. So erhielt der mit 14 Einträgen im Strafregister erheblich Vorbestrafte wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Dazu muss der Mann 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten überweisen. Zudem forderte die Richterin den Angeklagten auf, seine Nachstellungen sofort einzustellen.

( olz )

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