Bad Segeberg. Automaten in der Spielhalle des 38-Jährigen sollen nicht zugelassen gewesen sein – Gericht verhängte Geldbuße gegen den Spielhallenbetreiber.

Bei seinem weiteren Kontakt mit der Justiz ließ sich ein 38 Jahre alter Spielhallenbetreiber vor dem Amtsgericht Segeberg gleich von zwei Verteidigern flankieren. War es bei einem früheren Prozess vor dem Landgericht Kiel um Verstöße gegen das Rauchverbot gegangen, ging es diesmal um die unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels.

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