Bad Segeberg. Warum es in Bad Segeberg zur Schlägerei kam, konnte vom Gericht nicht geklärt werden. Richterin vertraute Aussagen der Zeugen.

Im Amtsgericht gibt es Prozesse, die sich auffallend ähneln. Hauptdarsteller sind junge Männer, die - oft unter Einfluss von Hochprozentigem – schnell mit Gleichaltrigen in Streit geraten. Am Ende fehlt den buchstäblich Weggetretenen die Erinnerung. Das Amtsgericht muss dann mühselig klären, wer damals auf wen und wie oft eingeprügelt hat. Körperverletzung heißt deshalb die strafrechtliche Anklage.

Der Fall des 28 Jahre alten Angeklagten vor Amtsrichterin Katrin Vitols entsprach nicht ganz dem Schema dieser erregten Kloppereien unter halbstarken Männern, denn der angeklagte Segeberger soll, im Gegensatz zu seinem Opfer, zur Tatzeit nüchtern gewesen sein. Laut Anklage hat er im vorigen September in der Fußgängerzone der Kreisstadt einem 20-Jährigen mit der rechten Faust auf die linke Schläfe geschlagen. Der Getroffene ging sofort zu Boden und verlor sogar das Bewusstsein. Bei ihm wurden im Krankenhaus Prellungen und ein gebrochenes Nasenbein registriert.