Kreis Segeberg. Der Trend zum Mini-Haus kommt aus den USA und erreicht nun auch den Kreis Segeberg. Die untere Bauaufsichtsbehörde bietet Beratung an.

Der Trend zum Wohnen auf wenigen Quadratmetern kommt aus den USA. Tiny Houses heißen die verkleinerten, oft mobilen Eigenheime. Die Anhänger dieser Bewegung werden stetig mehr – auch in Deutschland und im Kreis Segeberg. Die untere Bauaufsichtsbehörde weist daher in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dauerhaftes Wohnen in Tiny Houses sowie in Mobilheimen und Wohnwagen bestimmten rechtlichen Bedingungen unterliegt und keinesfalls überall erlaubt ist. Die Behörde bietet hier eine umfassende Beratung an.

Generell gilt: Dauerhaftes Wohnen ist auf Campingplätzen verboten. Das Verbot gilt auch, wenn beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitz eingetragen wurde. Außerhalb von Campingplätzen ist das Aufstellen von Tiny Houses, Mobilheimen und Wohnwagen nur mit einer Baugenehmigung zulässig.