Kiel/Kaltenkirchen. Verhandlung gegen Sozialpädagogen aus dem Kreis Segeberg wird fortgesetzt – Gericht weist mehrere Anträge der Verteidigung zurück.

Der Versuch der Verteidigung, den Missbrauchsprozess gegen einen 46-jährigen Sozialpädagogen aus der Nähe von Kaltenkirchen platzen zu lassen, ist gescheitert: Am Montag wies die Jugendstrafkammer mehrere Anträge der beiden Rechtsanwälte zurück. Nach Verlesung der Anklage stieg das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernahm die ersten Zeugen. Mit der erneuten Begründung, die Kieler Staatsanwaltschaft habe einseitig ermittelt und der Verteidigung wichtige entlastende Akteninhalte vorenthalten, schob Rechtsanwalt Jacob Schwieger noch einen weiteren Aussetzungsantrag nach. Der Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Stefan Becker, stellte die Entscheidung zurück und erteilte der Staatsanwältin das Wort.

Laut Anklage missbrauchte der ehemalige Leiter einer Jugendeinrichtung in Cuxhaven in den Jahren 2013 bis 2018 drei Kinder in insgesamt 17 Fällen sexuell. Davon seien 13 schwere Fälle mit dem Eindringen in den Körper verbunden. Demnach verging sich der Sozialpädagoge in der gemeinsamen Wohnung bei Kaltenkirchen an dem kleinen Sohn und der Tochter seiner Lebensgefährtin. Dem Jungen (10) und dem Mädchen (12) kommt als wichtigen Belastungszeugen eine Schlüsselrolle im Prozess zu. Bei ihrer Anhörung steht den Geschwistern eine Kieler Rechtsanwältin als Zeugenbegleiterin zur Seite. Das dritte mutmaßliche Opfer, ein Junge aus Niedersachsen, war dem Angeklagten als Heimkind zum besonderen Schutz anvertraut. Der heute 14-Jährige nimmt als Nebenkläger am Verfahren teil.