Kiel/Kaltenkirchen. Der Versuch der Verteidigung, den Missbrauchsprozess gegen einen 46-jährigen Sozialpädagogen aus der Nähe von Kaltenkirchen platzen zu lassen, ist gescheitert: Am Montag wies die Jugendstrafkammer mehrere Anträge der beiden Rechtsanwälte zurück. Nach Verlesung der Anklage stieg das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernahm die ersten Zeugen. Mit der erneuten Begründung, die Kieler Staatsanwaltschaft habe einseitig ermittelt und der Verteidigung wichtige entlastende Akteninhalte vorenthalten, schob Rechtsanwalt Jacob Schwieger noch einen weiteren Aussetzungsantrag nach. Der Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Stefan Becker, stellte die Entscheidung zurück und erteilte der Staatsanwältin das Wort.
Laut Anklage missbrauchte der ehemalige Leiter einer Jugendeinrichtung in Cuxhaven in den Jahren 2013 bis 2018 drei Kinder in insgesamt 17 Fällen sexuell. Davon seien 13 schwere Fälle mit dem Eindringen in den Körper verbunden. Demnach verging sich der Sozialpädagoge in der gemeinsamen Wohnung bei Kaltenkirchen an dem kleinen Sohn und der Tochter seiner Lebensgefährtin. Dem Jungen (10) und dem Mädchen (12) kommt als wichtigen Belastungszeugen eine Schlüsselrolle im Prozess zu. Bei ihrer Anhörung steht den Geschwistern eine Kieler Rechtsanwältin als Zeugenbegleiterin zur Seite. Das dritte mutmaßliche Opfer, ein Junge aus Niedersachsen, war dem Angeklagten als Heimkind zum besonderen Schutz anvertraut. Der heute 14-Jährige nimmt als Nebenkläger am Verfahren teil.
Ihn soll sich der große, kräftige Angeklagte durch Drohungen und Schläge gefügig gemacht haben. Die Staatsanwältin wirft ihm Vergewaltigung und besonders erniedrigende Handlungen vor. Nach ihren Worten musste das Heimkind den Angeklagten oral und anal befriedigen. Die Verteidigung nennt es unvorstellbar, dass solche Taten innerhalb der Einrichtung verborgen geblieben sein konnten.
Im Februar 2018 war der Heimleiter entlassen worden
Laut Vorwurf handelte es sich um ein Kleinstheim mit nur vier Plätzen für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Die Anwälte sprechen von „hochproblematischen, teils kriminellen Kindern“, die psychologisch betreut worden seien. Im Februar 2018 war der Heimleiter entlassen worden – wegen früher erhobener Missbrauchsvorwürfe, die andere Kinder betrafen und nicht Gegenstand des Kieler Verfahrens sind. Die Verteidigung betonte mehrfach, diese Vorwürfe hätten sich als „unwahr“ erwiesen. Fest steht, dass die Ermittlungen damals von der Staatsanwaltschaft Stade eingestellt wurden. Die Anwälte mutmaßen ein Komplott und fragen nach Absprachen der „vermeintlich missbrauchten Kinder“. Auch in den jetzt verhandelten Fällen seien deren Aussagen „nicht konstant und inhaltsleer“.
Tatsächlich wollte die damals elfjährige Stieftochter des Angeklagten dessen angebliche Übergriffe nicht konkret beschreiben, als sie sich im November 2018 an die Klassenlehrerin (41) ihrer Schule in Kaltenkirchen wandte. Zuvor hatte sich das Mädchen einer Mitschülerin anvertraut. Diese war dabei, als die Lehrerin den Schulsozialarbeiter (58) zum Beratungsgespräch hinzuzog. Am Montag berichteten beide Pädagogen übereinstimmend, das Mädchen habe erklärt, schon seit längerer Zeit vom Stiefvater sexuell missbraucht zu werden. „Sie war verängstigt, hat geweint“, sagte die Klassenlehrerin. Seitdem ihr Stiefvater und ihre Mutter getrennte Schlafzimmer hätten, sei er etwa einmal im Monat zu ihr gekommen und habe „Dinge getan, die auch Erwachsene machen, mit Anfassen“.
„Sie blieb vage“, fasste die Lehrerin zusammen. In welcher Form, wo und wann die Handlungen abliefen, habe das Mädchen nicht erzählt. Die Pädagogin charakterisierte die damals Elfjährige als unauffällige und beliebte Schülerin, die sich nach anfänglichen Launen sehr positiv entwickelt habe. Auf Klassenfahrt sei sie „ganz toll aufgefallen, weil sie anderen geholfen“ habe.
Anwalt zur Staatsanwältin: „Sie grinsen echt doof“
Als Strafverteidiger Jacob Schwieger der Zeugin gegenüber erklärt, ihre Darstellung weiche von der des Schulsozialarbeiters deutlich ab, protestiert die Staatsanwältin wegen möglicher Zeugenbeeinflussung. Sie habe ihn nicht zu unterbrechen, belehrt der Anwalt die Anklägerin und vergreift sich im Ton: „Sie grinsen echt doof.“ Der Vorsitzende bemüht sich um Deeskalation.
Schon vorher war der Ton der Anwälte schärfer geworden. Strafverteidiger Mathias Huse befragte die Lehrerin mit erhobener Stimme, schien die Frau gelegentlich mit seinem ausgestreckten Zeigefinger zu durchbohren. Auf seinem Stuhl lehnt er sich weit zurück und forderte die Zeugin gleichzeitig auf, sich ihm zuzuwenden, damit er sie besser verstehen könne.
Wie das Gericht ankündigte werden die Zehn- bis Vierzehnjährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Um die Kinder vor einem aggressiven Kreuzverhör zu schützen, kann der Vorsitzende das Fragerecht allein für sich beanspruchen. Andere Beteiligte müssten ihre Fragen dann über ihn an die kleinen Zeugen richten.
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