Bad Segeberg/Kiel. Das Landgericht Kiel ordnet die Unterbringung des Täters in eine Entzugsanstalt an. Er legte vor Gericht ein weitgehendes Geständnis ab.

Wegen des gewaltsamen Todes eines Mannes in Bad Segeberg hat das Landgericht Kiel einen 37-Jährigen zu sechs Jahren und sieben Monaten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl verurteilt. Der Angeklagte habe seinen langjährigen Freund „dermaßen zugerichtet“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann in seiner Urteilsbegründung. Er habe dessen Tod billigend in Kauf genommen. Wegen der seit Jahren bestehenden schweren Alkohol- und Drogenproblemen des Mannes ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an.

In dem Verfahren wurden auch zwei von dem Mann in Bad Segeberg begangene Körperverletzungen aufgeklärt. Mit dem Strafmaß blieb die Strafkammer unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die auf neun Jahre und sieben Monate plädiert hatten. Der Verteidiger des Mannes wertete das Geschehen vom 29. Oktober 2018 als Notwehr und forderte einen Freispruch.