Norderstedt. Er muss stehlen, er kann nicht anders: Ein 71-jähriger Kleptomane konnte nicht widerstehen, gleich zwei Mal in ein Haus einzubrechen.

Wenn ein Anwalt zu Beginn des Prozesses dem Gericht eine Erklärung verliest, hat er deren Inhalt natürlich vorher mit seinem Mandanten abgesprochen. Im Fall eines 71-jährigen Angeklagten schilderte der Anwalt den Lebensweg seines Mandanten als eine endlose Krankengeschichte. Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen schweren Diebstahls.

„Mein Mandant war früher Alkoholiker. Dann wurde er spielsüchtig und seit mehreren Jahren leidet er an Kleptomanie“, berichtete der Anwalt. Das heißt, er stehle Sachen, die er gar nicht brauche – nur des Stehlens wegen also. Auch der Wert der entwendeten Sachen interessiere ihn nicht. Diese so genannte Impulskontrollstörung baue im seelisch Kranken eine sich steigernde Anspannung auf, die sich erst nach dem erfolgten Diebstahl wieder langsam abbaue.