Norderstedt. Die Stadt Norderstedt setzt Anlagen ein, die von Richtern beanstandet wurden. Geldbußen für Temposünder seien damit unrechtmäßig.

Sind die Blitzer rechtssicher? Diese Frage stellen sich momentan viele Autofahrer in Norderstedt, denn: Die Tempo-Blitzer in der Stadt stammen von der Firma Jenoptik, es handelt sich um den Typ TraffiStar S 350 – das Verfassungsgericht im Saarland hatte Technik, die in diesen Anlagen verbaut ist, für unzulässig erklärt. Daher sei eine Geldbuße von 100 Euro für einen Raser unrechtmäßig. Die Richter rügten, dass die Rohmessdaten nicht aufgezeichnet würden. Ein Autofahrer, der zu schnell war und mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt wurde, könne die Messdaten nachträglich ohne diese Daten nicht auf ihre Plausibilität kontrollieren, urteilte das Gericht.

Betroffen sind in Norderstedt die vier Anlagen, mit denen die Geschwindigkeit in der Stadt überwacht wird: an der Niendorfer Straße, an der Poppenbütteler Straße, an der Oadby-and-Wigston-Straße und an der Schleswig-Holstein-Straße. Zudem gehört das mobile Messfahrzeug zu dem vom Gericht für unzulässig erklärten Typ. In diesem Jahr sind an allen Anlagen einschließlich mobiler Messeinheit bisher rund 23.200 Raser erfasst worden. „Wie viele Verwarn- und Bußgeldverfahren anhängig sind, lässt sich statistisch nicht auswerten“, sagt Rathaussprecher Hauke Borchardt.