Norderstedt. Hundehalter muss 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Tier hatte die Frau im Oktober 2018 gebissen.

Sein Hund, der ihm eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einbrachte, ist länger schon in neuen Händen. „Ich weiß gerade mal, bei wem er jetzt ist, aber mehr auch leider nicht mehr“, bedauerte der 37-Jährige. Im vorigen Oktober hatte sein vierbeiniges Kraftpaket nach einer Briefzustellerin geschnappt. Unbeaufsichtigt war das Tier über einen 1,50 Meter hohen Zaun gesprungen und hatte den Abdruck seiner Zähne im rechten Arm der Postbotin hinterlassen.

Der Hund ist ein Staffordshire Bullterrier, allerdings, wie der Angeklagte im Amtsgericht Norderstedt betonte, „nicht ganz reinrassig“. Aufmerksam und offenbar auch lautstark hatte der Vierbeiner das Reihenhausgrundstück in Friedrichsgabe bewacht. „Der tut normalerweise nichts“, betonte der Hundehalter. Zu Postboten allerdings unterhielt das Tier ein offensichtlich gespaltenes Verhältnis: Manche mochte er – und manche weniger. „In der Regel“, schilderte der Hundehalter das einstige Familienmitglied, „ist er vollkommen friedlich“. Die Postboten würden laut rufen, an der Zaunpforte mit den Briefen wedeln und den Hund sogar streicheln.