Bad Segeberg. Amtsgericht Bad Segeberg spricht den 70-jährigen Angeklagten frei– obwohl er angegeben hatte, am Steuer des Unfallautos gesessen zu haben.

Ein 70 Jahre alter Mann wird angeklagt, bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr einen Fußgänger mit seinem Kleinwagen angefahren und zu Boden gerissen zu haben. Anschließend sei er geflüchtet, so ergaben es die staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Anklage lautet: fahrlässige Körperverletzung. Am Ende eines Prozesses im Amtsgericht Segeberg blieb allerdings offen, ob der Rentner wirklich der Unglücksfahrer war. Nüchtern stellte die Staatsanwaltschaft fest: „In diesem Fall sind nur die Verletzungen des Opfers sicher“. Die Amtsrichterin entschied deshalb auf Freispruch.

Mit diesem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zwar hatte der Angeklagte angegeben, hinter dem Steuer gesessen und kurz vor dem Kreisverkehr einen Knall gehört zu haben. Als er sich erschreckt umgesehen hatte, will er einen Mann auf dem Boden liegend gesehen haben. „Dieses Geständnis ist unglaubwürdig. Es hat mich in keiner Weise überzeugt“, erklärte die Richterin. Ihrer Meinung nach sei der Fahrer wohl eine jüngere Person gewesen. Die Täterschaft des Angeklagten sei nicht nachweisbar, stellte sie fest.