Kiel/Groß Rönnau. Der 78-Jährige soll den Mord im Zustand verringerter Schuldfähigkeit begangen haben, davon geht die Staatsanwaltschaft aus.

„Im Zustand der Schuldunfähigkeit“ soll ein pensionierter Polizist (78) in der Nacht zum 26. Oktober des vergangenen Jahres seine schlafende Ehefrau im gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Groß Rönnau, einer kleinen Gemeinde nördlich von Bad Segeberg, erschlagen haben. Am Mittwoch begann im Kieler Landgericht das Sicherungsverfahren gegen den ehemaligen Polizeihauptmeister.

Im Prozess vor der Schwurgerichtskammer geht es auch um die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Die Staatsanwaltschaft ging schon kurz nach dem Vorfall von einer psychischen Erkrankung des Täters aus. Dabei ist es geblieben: Nach ihrer Antragsschrift war der 78-Jährige „aufgrund eines hirnorganischen Prozesses nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen“.