Norderstedt. Verfahren gegen 35-Jährigen wird eingestellt. Angeklagter muss allerdings eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen – an das Kinderhospiz Sternbrücke.

Wenn eine Beziehung zerbricht, geht der Verlassene oft durch ein Tal der Tränen. Auch der Angeklagte vor dem Amtsgericht Norderstedt wollte sein Liebes-Aus nicht wahrhaben. „Guck in meine Augen und sage mir, es ist Schluss. Gib mir fünf Minuten, und du bist mich los“, bat er die Frau flehentlich. Die einstige Partnerin, die aus der gemeinsamen Wohnung geflohen war, schwieg beharrlich. Daraufhin verfolgte der Angeklagte die Ex-Partnerin stundenlang im Auto, nervte am Telefon und bombardierte die Frau mit SMS-Nachrichten.

In ihrer Verzweiflung erwirkte sie eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes Norderstedt. Damit wurde dem 35-Jährigen jeder Kontakt zu seiner Verflossenen verboten, inklusive der Auflage, sich ihr im Umkreis von 50 Metern nicht mehr zu nähern. Der Angeklagte ignorierte diese Auflagen jedoch und verstieß damit gegen das Gewaltschutzgesetz. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen eine Geldstrafe oder aber eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor.