Kiel/Henstedt-Ulzburg. Landgericht Kiel bestätigt Urteil des Norderstedter Amtsgerichts: Angeklagter für Racheaktion zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Kieler Landgericht hat die Berufung eines Angeklagten (50) aus dem Kreis Segeberg gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahls verworfen. Opfer war seine Ex-Freundin. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Norderstedt rechtswirksam.

Wie berichtet, hatte die 41 Jahre alte Frau den Angeklagten nach zweimonatiger Beziehung vor die Tür gesetzt, weil sie sich durch seine ständige Anwesenheit in ihrem Eigenheim bedrängt fühlte. Für den Rausschmiss rächte sich der Mann mit der Verwüstung von Haus und Garten. Zudem stahl er der alleinerziehenden Mutter Schmuck, DVDs und Werkzeug. Dafür hatte ihn das Amtsgericht im März vor zwei Jahren zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.