Bad Segeberg. Vor dem Landgericht in Kiel geht der 50-jährige Henstedt-Ulzburger gegen ein erstes Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg gegen ihn vor.

Einen Tag nachdem Sandra M. (41, Namen geändert) ihren neuen Lebensgefährten vor die Tür gesetzt hatte, fand sie Haus und Garten in Bad Segeberg verwüstet vor: Türschloss, Laptop und Klobrille waren mit Silikon verklebt. Matratzen und Bekleidung zerschnitten. Das frisch verlegte Laminat zerstört. Modeschmuck und DVDs gestohlen. Rund 30 Rosenstöcke und Obstbäume zerhackt oder angesägt. Akkubohrer und Rasenmäher gestohlen

Seit Dienstag muss sich der mutmaßliche Täter zum zweiten Mal wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahls verantworten. Gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Segeberg legte Oliver L. (50) im März 2017 Berufung ein. „Ich habe mit den Vorwürfen nichts zu tun“, behauptet der geschiedene Mann aus dem Raum Henstedt-Ulzburg. Vier Monate auf Bewährung verhängte damals der Strafrichter. Eine Zivilkammer des Kieler Landgerichts verurteilte Oliver L. rechtskräftig zu Schadensersatz. Knapp 14.000 Euro habe er seitdem an Sandra M. gezahlt, hieß es.