Norderstedt. Das Amtsgericht gibt die Entscheidung um ein Zelt an den Europäischen Gerichtshof. Der urteilt im Sinne der Verbraucher.

Reinhard Wrege ist Jurist und Direktor des Norderstedter Amtsgerichtes, schon aus beruflichen Gründen also eher ein nüchterner und sachlicher Mensch. Wenn so jemand sagt, dass er beim Schauen der 20-Uhr-Hauptsendung der ARD-Tagesschau „fast vom Hocker“ gefallen wäre, dann muss schon etwas Außergewöhnliches passiert sein. In der Tat: Denn in Norderstedt wurde ein Stückchen europäische Rechtsgeschichte geschrieben. „Und das passiert nun wirklich nur noch ganz selten“, sagt Wrege.

Die Tagesschau berichtete über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Es sorgte für Schlagzeilen in Deutschland und ganz Europa. Denn es ging um den Verbraucherschutz. Es besagte: Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-52/18). Außerdem dürften für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen.