Norderstedt. Ein Küchenbrand beim Kochen: Das verurteilt die Seniorin wegen fahrlässiger Brandstiftung. Details zum Fall in Norderstedt.

Bis zuletzt blieb die Angeklagte bei ihrer Behauptung, beim Kochen nicht eingeschlafen zu sein. Alle Beteuerungen nutzten der 65-Jährigen jedoch nichts. Das Amtsgericht Norderstedt verurteilte die Rentnerin wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Zusätzlich hat die Frau 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu überweisen.

Im Dezember 2017 war ihre Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Straße Am Tarpenufer in Norderstedt völlig ausgebrannt. Die Freiwillige Feuerwehr Garstedt konnte das Übergreifen der Flammen verhindern. Allerdings sickerte Löschwasser in die tiefer gelegenen Wohnungen – 70.000 Euro Schaden. Die Wohnung der Angeklagten war ein Totalschaden.