Bad Segeberg. Partygast wird nach einer Stoppelfete wegen Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.

Die Stoppelfeten gehören in der Regel zu den Partys der deftigeren Art. Sie laufen unter freiem Himmel ab, und zumeist ist es dann bis in die späte Nacht hinein hochsommerlich warm. So war es auch bei der Stoppelfete im vorigen August in der Gemeinde Blunk. Im Amtsgericht Segeberg wurde die feucht-laute Veranstaltung noch einmal strafrechtlich aufgerollt. Es ging um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie um Körperverletzung.

Damals war das Party-Volk sonntagmorgens um vier Uhr in Blunk feiermüde. Alle wollten am liebsten nur noch ganz schnell nach Hause – am besten per Taxi. Doch auf dem Gelände warteten nur wenige Fahrer – und bei einem bat der Angeklagte um eine Tour nach Bad Segeberg. „Der Fahrer lehnte schroff ab und pöbelte mich plötzlich an“, behauptete der Angeklagte vor Amtsrichter Alexander Schmücker.