Norderstedt . Wer auf Gehwegen schwer stürzt, kann dafür nur selten die Stadtverwaltung verantwortlich machen. Eine Norderstedterin scheiterte vor Gericht.

Wer abendländisch erzogen wurde, der kennt den beständigen Ordnungsruf der Mutter/des Vaters: „Kind, heb’ die Füße hoch beim Gehen!“ Wie wertvoll dieser Hinweis ist wird jeder bestätigen, der schon mal auf Gehwegen gestolpert ist und sich dabei Zähne ausgeschlagen, Schürfwunden zugezogen oder gar Körperteile gebrochen hat. Wer nun glaubt, dass für solches Missgeschick nicht die Füße, sondern die nicht ausreichend von der Stadt sanierten Gehwege ursächlich sind, der muss enttäuscht werden. Nur in den seltensten Fällen ist die Allgemeinheit Schuld, wenn sich das Individuum hinpackt.

Der Fuß blieb hängen, sie schlug mit dem Gesicht auf das Pflaster