Norderstedt. Eine Geldstrafe für einen 34-Jährigen: Er wollte ein iPhone mit einer gestohlenen EC-Karte bezahlen. Die Details zum Fall.

Drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug lautete damals das Urteil des Landgerichts Kiel gegen den heute 34 Jahre alten Mann. Die Zeit hinter Gittern in den Justizvollzugsanstalten Lübeck und Neumünster nutzte der Häftling beispielhaft: Zunächst holte er seinen Hauptschulabschluss nach, danach schaffte der ehrgeizige Musterschüler auch die Mittlere Reife. Danach schloss der Häftling eine Ausbildung zum Maschinenschlosser an – und bestand auch die Abschlussprüfung.

Für den Neuanfang in Freiheit schien der Musterhäftling deshalb eigentlich gut vorbereitet. Doch gerade einmal 15 Tage nach der sehnsüchtig erwarteten Haftentlassung ließ sich der Mann zu einer Kurzschlusshandlung hinreißen. Und deshalb saß der 34-Jährige jetzt im Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs vor Amtsrichter Matthias Lohmann kleinlaut auf dem Anklagestuhl.