Kiel/Boostedt. Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte hatte 32-jährigen Landsmann in der Boostedter Flüchtlingsunterkunft niedergestochen.

Ein 21-jähriger Somalier, der im Oktober 2018 in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt einen Landsmann (32) niedergestochen hatte, ist am Donnerstag im Kieler Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Jugendstrafkammer ging nach dreitägiger Beweisaufnahme davon aus, dass der 2015 über Schweden nach Norddeutschland eingereiste Afrikaner zunächst in Tötungsabsicht handelte, als er seinen älteren Landsmann nach gegenseitigen Provokationen plötzlich mit einem Messer oder langen Nagel in Richtung Hals und Gesicht stach. Das Opfer war laut Urteil völlig arg- und wehrlos, als der Angeklagte während des Wortgefechts um Dickleibigkeit und Clan-Zugehörigkeit unbemerkt zur Waffe griff und zustach. In diesem Moment habe der Täter den Tod des Gegners zumindest billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Stefan Becker.