Kiel/Boostedt. Sachverständiger hält den den 21-Jährigen Angeklagten für “psychisch auffällig“, aber voll schuldfähig.

Im Prozess um versuchten Mord in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt hat der psychiatrische Sachverständige Wolf-Rüdiger Jonas den zur Tatzeit 20 Jahre alten Angeklagten am Freitag vor der Jugendstrafkammer im Kieler Landgericht als voll schuldfähig eingeschätzt.

Mithilfe eines Dolmetschers hatte der Sachverständige drei Gespräche mit dem Somalier geführt, der sich als 15-jähriger unbegleiteter Flüchtling von Ostafrika nach Nordeuropa durchgeschlagen hatte. Die psychotischen Symptome, die den Heranwachsenden wiederholt die Psychiatrie aufsuchen ließen, schrieb Jonas einer posttraumatischen Störung durch belastende Fluchterfahrungen in Verbindung mit Drogen- und Alkoholkonsum zu.