Kiel/Boostedt. Kieler Landgericht verurteilt Iraner trotz Tötungsvorsatzes wegen gefährlicher Körperverletzung in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt.

Im Prozess um die Messerstiche bei einer WM-Fußballübertragung in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt hat das Kieler Landgericht am Freitag einen 33 Jahre alten Bewohner aus dem Iran wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die 35. Große Strafkammer sah es zwar als erwiesen an, dass der wegen versuchten Totschlags angeklagte Iraner dem afghanischen Opfer (20) in Tötungsabsicht vier wuchtige Messerstiche in den Rücken versetzte. Weil der Angeklagte während einer Massenschlägerei zustach, konnte das Gericht aber wegen der Unübersichtlichkeit der Situation nicht ausschließen, dass er freiwillig von der Vollendung der Tötungshandlung zurücktrat.