Kreis Segeberg. Wer fragt, kriegt manchmal verblüffende Antwort. So, wie die CDU-Fraktion in Norderstedt, die vorschlug, ob man nicht alle Fahrradwege mit fetten Pfeilen in Fahrtrichtung markieren könnte? Die Verkehrsaufsicht erteilte diesem Projekt sofort eine Absage, da die Pfeile nur die ohnehin in der Radweg-Benutzungspflicht festgeschriebene Richtungsregelung wiedergeben würden. Und deshalb, laut Verwaltungsvorschrift, unzulässig seien.
Mit anderen Worten: Wenn ein Rechtsfahrgebot sowieso Vorschrift ist, braucht man weder Pfeile, Schilder noch sonstige Verkehrszeichen, um klarzumachen, wo’s lang geht. Wohin eine zeichenwütige Überregulierung führt, zeigt sich am Beispiel einer jüngst im bayrischen Eichstätt für schlappe 1,3 Millionen Euro umgestaltete Kreuzung, an der nicht weniger als 37 Ampeln installiert wurden. Da benötigt jeder Radfahrer einen Helm mit Überdruckventil, sonst platzt der Kopfschutz vor lauter Denkdampf darüber, wer denn nun gerade Grün hat. Pfeile auf dem Boden gestalten die Verkehrslage nicht besser. Die üblichen Verdächtigen, die auch sonst eiskalt jede Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren, werden sich durch Pfeile kaum von dieser Gewohnheit abhalten lassen. Die Gehorsamen werden an Kreuzungen verwirrt ihren persönlichen Richtungspfeil suchen. Und die chronisch Verpeilten folgen irgendwelchen Pfeilen, um schließlich irgendwo zu landen – bloß nicht dort, wo sie eigentlich hin wollten. Kinderhorden latschen auf Radwegen, weil sie die Pfeile als Hinweise einer Schnitzeljagd interpretieren. Graffiti-Anarchisten ergänzen die Bodensignale mit zweiten Pfeilspitzen oder falschen Abbiegern. Am Ende hält der Tiefflieger irgendeiner Billig-Airline die Richtungspfeil-Boulevards für die Landebahn und rollt durch die Rathausallee.
Das wäre übrigens, laut Verwaltungsvorschrift, unzulässig.
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