Norderstedt. Angeklagter muss Schmerzensgeld und Anwaltskosten des Opfers zahlen. Täter und Opfer geben sich am Ende die Hand.
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Norderstedt. Angeklagter muss Schmerzensgeld und Anwaltskosten des Opfers zahlen. Täter und Opfer geben sich am Ende die Hand.
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