Bad Segeberg. Ab dem 1. Januar 2019 sollen das Deutsche Rote Kreuz und der KBA aus Norderstedt (Krankentransporte, Behinderten- und Altenpflege) nicht mehr für den Rettungsdienst im Kreis zuständig. Diesen Beschluss fällte Ende 2016 der Kreistag, folgte damit der Verwaltung (das Abendblatt berichtete). Segeberg soll vielmehr als fünfter Kreis in die RKiSH, die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein, eintreten, also ein kommunales Unternehmen.
Betroffen hiervon wären rund 200 Mitarbeiter, davon 160 Vollzeitkräfte. Am Montag führte die Verwaltung im Kreishaus eine Informationsveranstaltung durch, bei der 60 DRK-Kräfte anwesend waren. „Ich glaube, wir konnten Sorgen und Ängste nehmen“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Er verspricht: „Keiner wird sich verschlechtern. Alles, was sich ein Mitarbeiter erarbeitet hat, wird übernommen.“ Und: „Für die Menschen auf der Straße soll sich nichts ändern – außer, dass andere Aufkleber auf den Autos sind.“
Etwa 40.000 Einsätze pro Jahr
Während das DRK im weiteren Kreisgebiet unterwegs ist, beschränkt sich der KBA auf Norderstedt. In der größten Stadt des Kreises gibt es pro Jahr 13.000 Einsätze, kreisweit sind es etwa 40.000. Das Finanzvolumen des Rettungsdienstes beträgt in diesem Jahr 14,7 Millionen Euro. Die Beschäftigten würden in den öffentlichen Dienst übergehen, also entsprechend tarifgebunden bezahlt. Michael Reis, Geschäftsführer der RKiSH, sagte zudem: „Alles Auszubildenden können ihre Ausbildung zu Ende machen – und wir übernehmen alle Auszubildenden.“
Mit diesen Garantien kommt der Streit allerdings nicht zur Ruhe. Im Gegenteil. Der Rettungsdienst KBA hat die Entscheidung des Kreises Segeberg als existenzbedrohend für sich bezeichnet und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Die Norderstedter sind davon überzeugt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist.
Zweiter Punkt: Selbst wenn eine Kündigung formal richtig wäre, müsste der Rettungsdienst ausgeschrieben werden, so der KBA. Landrat Schröder sieht das anders. „Ich bin mir sicher, dass wir eine sehr gute Position im Rechtsstreit haben.“
Das DRK wird in dem Verfahren angehört, tritt aber nicht selbst als Kläger auf. Stefan Gerke, Vorstand des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes, sagt aber: „Ich schätze, dass die Kündigung unwirksam sein wird.“ Auch was die Kommunikation mit dem Kreis angeht, findet Gerke deutliche Worte. „Es ist einigermaßen kühn, sich an unsere Mitarbeiter zu wenden und zu sagen, alles wird gut.“ Nach seiner Aussage schaffe es die Verwaltung nicht einmal, ein Gespräch mit den Verantwortlichen des DRK zu führen.
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