Bad Segeberg. Kündigung des Rettungsdienstes sei nicht rechtmäßig, so die Begründung. Landrat spricht Garantien für Mitarbeiter aus.
Rettungsdienst
Der KBA klagt gegen den Kreis Segeberg
Von Christopher Herbst
Bad Segeberg. Kündigung des Rettungsdienstes sei nicht rechtmäßig, so die Begründung. Landrat spricht Garantien für Mitarbeiter aus.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen