Darf ein Radfahrer auf einem Autoparkplatz parken? Wir haben bei den Rechtsexperten in der Bundesgeschäftsstelle des ADFC in Berlin nachgefragt. Sprecherin Stephanie Krone: Die meisten Parkplätze sind nicht für spezielle Fahrzeuge gekennzeichnet. Dort dürfen alle Fahrzeuge parken – also auch Fahrräder.“
So richtig praktikabel sei das allerdings nicht. „Schließlich will man sein Fahrrad irgendwo anschließen – und dazu gibt es auf Pkw-Parkplätzen in der Regel keine Gelegenheit.“ Außerdem muss man nach Paragraf 12, Abs. 6, StVO, platzsparend parken. „Also sollte man keinen Pkw-Stellplatz besetzen, wenn in der Nähe ein Fahrrad-Stellplatz, also zum Beispiel auf einem Gehweg ohne Behinderung von Fußgängern, vorhanden ist.“
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