Henstedt-Ulzburg. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Alstergymnasium, der Olzeborchgemeinschaftsschule und der Gemeinschaftsschule Rhen können in Kraft treten, Unterschriften von den Schulleitungen aber müssen erneut geleistet werden, da vom zuständigen Ministerium für Schule und Berufsbildung noch redaktionelle Änderungen verlangt wurden. Im Ganzen aber ändert sich nichts: Schüler der beiden örtlichen Gemeinschaftsschulen können nach erfolgreichem Abschluss der zehnten Klasse das Abitur am Alstergymnasium machen. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, darf in die Oberstufe des Alstergymnasiums wechseln.

In den vergangenen Wochen hatte es erhebliche Irritationen gegeben, weil unklar war, ob die Landesregierung die Verträge genehmigen würde. Der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Dornquast wollte Klarheit und stellte eine Kleine Anfrage an die Regierung – die Antwort: Eine Kooperation wurde von der Ministerin für Schule und Berufsbildung zu keinem Zeitpunkt abgelehnt. Es seien lediglich formale und redaktionelle Überarbeitungen eingefordert worden. „Sobald die von der Schulaufsicht erbetenen Korrekturen erfolgt sind, steht einem Kooperationsvertrag aus Sicht des Ministeriums nichts im Wege“, heißt es in der Antwort auf Dornquasts Anfrage.