Hinkende Vergleiche

7./8. März: „Ein Euro für den Fluglärmschutz“

Die von der Airport GmbH angeführten Vergleiche sollen in die Irre führen und suggerieren, wie stark der Fluglärm zurückgegangen ist. Ein einzelnes Flugzeug mag 1960 zwar deutlich lauter gewesen sein als heute; es gab damals jedoch nur ein Drittel der Flugbewegungen von heute. Auch beim zweiten Vergleich lohnt der Blick in die Statistik und die Gesetzeslage. Nicht das Jahr 1997 sollte als Referenz herangezogen werden, sondern das Jahr 2007. Seitdem gilt das Fluglärmschutzgesetz mit neuen reduzierten Grenzwerten für Dauerschallpegel.

Das Dilemma für die Airport GmbH ist jedoch, dass im Vergleich zu diesem Jahr der Fluglärm an einzelnen Messstellen (z.B. in Fuhlsbüttel) sogar zugenommen hat. Ein weiteres Wachstum am Flughafen Fuhlsbüttel ist daher nur möglich, wenn die vierte Start- und Landebahn (RWY15/33) mit in das Verkehrsgeschehen einbezogen wird. Im Jahr 2014 fanden dort skandalös geringe 2 Prozent der Flugbewegungen statt. Dabei liegt diese Bahn exakt in der Richtung der meisten Flugziele, das heißt es ließe sich obendrein eine Menge Kerosin sparen, wenn nicht der Umweg über Norderstedt/Quickborn/Hasloh gemacht werden würde.

Lutz König

Neutralität sieht anders aus

3. März: „Schüler dürfen zum Alstergymnasium wechseln“

Fakt ist, dass auf einer öffentlichen Ausschusssitzung die Verwaltung bekannt gegeben hat, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes die Kooperationsverträge unserer beiden Gemeinschaftsschulen mit dem Alstergymnasium nicht genehmigt hat. Den Vertrag mit dem BBZ, der am gleichen Tag verabschiedet worden ist, wurde genehmigt.

Die SPD-Fraktion hat in der Gemeindevertretersitzung am 16. September bereits die inhaltliche Qualität der Kooperationsvereinbarungen bemängelt und bei der Abstimmung dagegen gestimmt. Wie Sie richtig schreiben, wurden überarbeitete und unterschriftsreife Kooperationsverträge auf dieser Pressekonferenz präsentiert, die erneut von den politischen Gremien beraten und vom Ministerium genehmigt werden müssen. Solange existiert kein gültiger Vertrag.

Der Kooperationsvertrag ist zwar eine Möglichkeit, die man Schülern mit entsprechenden Zeugnissen anbietet kann. Aber optimal ist und bleibt die Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule. Hier können die Schüler ihre Jugend genießen, indem sie mit dem G9 die richtige Balance zwischen Lernen und Hobbys leben können.

Ich kann mich nur über die Neutralität des Bürgermeisters sehr wundern, wenn Ihre Berichterstattung wie im Artikel so stimmt. Neutralität sieht anders aus.

Bernd Utecht

Und die Fahrzeugdichte?

2. März: „Eine Siedlung wird abgerissen. Am Beckersbergring in Henstedt-Ulzburg sollen 97 Reihenhäuser durch neue Häuser und Wohnblocks ersetzt werden“

Wird hier eine Situation aus den frühen 1960er-Jahren beschrieben? „Sie genießt die Ruhe in ihrer Umgebung: Motorengeräusche dringen höchstens von der Hamburger Straße herüber, in der Reihenhaussiedlung können die Kinder noch auf der Straße spielen, weil hier nur Anlieger fahren. Mitten in Henstedt-Ulzburg, im belebten Ortsteil Ulzburg, bildet diese Siedlung eine Enklave und eine fast geschützte Einheit, in der sich die Bewohner gegenseitig kennen.“

Wenn Kinder auf dieser Straße spielen, sind sie heutzutage innerhalb kürzester Zeit tot. Nur weil überwiegend Anlieger die Straße befahren, ist das Verkehrsaufkommen doch nicht automatisch niedrig. Sehen Sie sich nur einmal die Fahrzeugdichte an.

Jörg Panten

Ampelumlaufzeit geändert

26. Februar: „Grüne Welle auf der Hamburger Straße ist ein voller Erfolg“

Ihr Artikel gibt den tatsächlichen Sachverhalt nicht zutreffend wieder, denn die Grüne Welle war bereits vorhanden, aber die Grünzeiten insbesondere für die Hamburger Straße entsprachen nicht den tatsächlichen Verkehrsbelastungen. Daher wurde für die Verkehrsspitzenzeiten (morgens und nachmittags) in der Hamburger Straße die Ampelumlaufzeit von 74 Sekunden auf 90 Sekunden erhöht und diese zusätzlichen 16 Sekunden grün (insgesamt jetzt 40 Sekunden grün) zusätzlich dem Verkehr der Hamburger Straße zur Verfügung gestellt.

Die Hamburger Straße ist keine Gemeindestraße geworden, sondern ist weiterhin eine Landesstraße (L326) und fachaufsichtlich dem Land unterstellt. Die Gemeinde hat aber, da die 20.000-Einwohnerschwelle überschritten worden ist, die sogenannte Straßenbaulast erhalten. Die Gemeinde muss daher künftig Reparaturen und Erneuerungen durchführen und finanzieren.

Die Induktionsschleifen (verkehrsabhängige Ampelsteuerung durch Detektion) in der Hamburger Straße südlich der Einmündung Maurepasstraße sind nicht defekt, sondern sind im Rahmen der Grundinstandsetzung der Fahrbahn den verkehrstechnischen Erfordernissen entsprechend zu erweitern. Ich habe mich seit einigen Jahren mit der Verbesserung der Ampelsteuerung in der Hamburger Straße befasst. Es ist schon etwas „tragisch“, dass sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen mit geringen Kosten doch vier Jahre benötigen, um umgesetzt zu werden.

Peter Borchert

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