Christian D., 28, aus Norderstedt fiel im April vergangenen Jahres nach eigenen Angaben „aus allen Wolken“, als ihm das Anwaltsbüro, dem er noch Geld schuldete, mitteilte, er habe ja einen Offenbarungseid geleistet.

Norderstedt. Auch im Internet tauchte ein Vermögensverzeichnis des Mediengestalters auf mit dem Hinweis, dass Christian D. pleite sei.

Zwar hatte ein Gerichtsvollzieher den Norderstedter irgendwann aufgesucht und ihm, da sich nichts Pfändbares in dessen Wohnung befand, eine eidesstattliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt – Christian D. hatte aber nicht unterschrieben.

Kurzerhand erstattete er deshalb bei der Kripo in Norderstedt eine Strafanzeige gegen den Gerichtsvollzieher, unter anderem wegen Urkundenfälschung. Das Verfahren wurde eingestellt, Anklage wegen falscher Verdächtigung wurde dafür gegen Christian D. erhoben, der nun auf der Anklagebank des Norderstedter Amtsgerichts Platz nehmen musste.

Der Gerichtsvollzieher habe ihm einen Zettel zur Unterschrift vorgelegt, und als er die Unterschrift verweigert habe, sei der Beamte ausgerastet und habe ihn wüst beschimpft, behauptet der Angeklagte, der dieses gegen ihn gerichtete Strafverfahren offensichtlich für eine Farce hält.

Gerichtsvollzieher Torsten L., 49, kann sich nicht an einen Streit mit dem Angeklagten erinnern. Ihm liegt ein unterschriebenes Vermögensverzeichnis vor, wobei die Unterschrift, wie Richterin Dagmar Goraj feststellt, kaum lesbar ist. Eine eidesstattliche Versicherung, im Volksmund Offenbarungseid genannt, sei auch ohne Unterschrift gültig, wenn nichts zu pfänden sei, belehrt der Gerichtsvollzieher die Anwesenden. Auch die Verbreitung im Internet war daher legal.

Das habe er nicht gewusst, beteuert der Angeklagte und regt die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Echtheit der Unterschrift an.

Im Ergebnis ist der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte dann aber mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße von 150 Euro an ein Norderstedter Flüchtlingsheim einverstanden.